Mitgliederversammlung 2017

Update (Mai.2017): Neuer Beitrag auf unserer Seite: Ordentliche Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. – Ein Rückblick und ein Ausblick

Hier findet ihr Informationen zur Mitgliederversammlung am 27.04.2017. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

 

Wir haben hier bereits eine Übersicht aller fristgerecht eingegangen Anträge zur diesjährigen Mitgliederversammlung zusammengestellt. Pro Verein 1896 unterstützt alle Anträge, jeder einzelne Antrag ist ein Zeichen von Demokratie in einem lebendigen Verein. Weiterhin empfehlen wir allen Mitgliedern sich bis zur Mitgliederversammlung mit den Thematiken der Anträge auseinanderzusetzen und für jeden der Anträge positiv abzustimmen.Auf dieser Seite wollen wir die Anträge und Hintergrundinformationen zu den dazugehörigen Themengebieten aufzeigen.

Update Donnerstag 27.04: Für die heutige Wahl zum Ehrenrat möchten wir euch drei Kandidaten in einer kurzen Vorstellung ans Herz legen.

Update Dienstag 25.04: Aufgrund des Versuchs der Wahlbeeinflussung durch den Vereinsvorstand bietet Pro Verein 1896 dem Antragsteller des Satzungsänderungsantrags die Plattform, einen Brief an die Mitglieder von Hannover 96 zu veröffentlichen, in dem er seine Beweggründe für die Beantragung einer Satzungsänderung erläutert.

Update Montag 24.04: Da der Umbau des Niedersachsenstadions immer wieder, und nicht nur im aktuell versandten Brief des Vorstands, als Argument für die Förderung des Vereins durch Martin Kind und damit für die Aufhebung von 50+1 in Hannover genannt wird, haben wir das Ganze einem gesonderten Faktencheck unterzogen.

Update Sonntag 23.04: Der Vorstand des Vereins hat einen Brief an die Mitglieder verschickt, der zum Ziel hat, den von einem Mitglied eingereichten Satzungsänderungsantrag zum § 15 (Vorstandsbefugnisse) zu torpedieren. Wir haben dieses Schreiben für euch einem Faktencheck unterzogen.

 

Folgende Anträge wurden zur diesjährigen Mitgliederversammlung eingereicht:

 

Satzungsänderungsantrag: Verfügung über die Management GmbH

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. ist im §15 wie folgt zu ergänzen:

7. Vertretungsmacht und weitere Aufgaben des Vorstands

(a) Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, welche die Verfügung (Veräußerung, Abtretung, Belastung) über einen Geschäftsanteil oder über einen Teil eines Geschäftsanteils an der Hannover 96 Management GmbH (eingetragen im Handelsregister des AG Hannover, HRB 58240) betreffen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist; diese bedarf einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen bleiben zur Vertretungsmacht des Vorstandes die Bestimmungen dieser Satzung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unberührt.

(b) Der Verein ist Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass der Verein auch zukünftig Alleingesellschafter bleibt.

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Erläuterung zum Antrag: Verfügung über die Management GmbH

Der Antrag auf Satzungsänderung hat zum Ziel die 50+1-Regel in Hannover zu bewahren und zu schützen, indem wir sie in die Statuten unseres Vereins integrieren. Mit der Management GmbH in den Händen des Vereins bleibt die demokratische Kontrolle der Mitglieder über die Führung der Profifußballgesellschaft erhalten. Gleichzeitig besteht ein wichtiges Instrument fort, das die Interessen des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. schützt. Die 50+1-Regel ist kein Hemmnis für Investitionen. Beispiele wie Bayern München oder Borussia Dortmund zeigen deutlich, wie trotz gelebter 50+1-Regel wirtschaftliche und sportliche Entwicklung positiv gestaltet werden können. Zahlreiche Vereine der ersten und zweiten Bundesliga haben in ihren Satzungen festgeschrieben, dass eine Veräußerung der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft für den Profifußball (in Hannover: die “Hannover 96 GmbH und Co. KGaA”) oder ihrer Geschäftsführungsgesellschaft (in Hannover: die “Hannover 96 Management GmbH”) nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen darf. Hierzu zählen: FC Bayern München e.V., Borussia Mönchengladbach e.V., Hertha BSC e.V., 1. FC Köln e.V., Eintracht Frankfurt e.V., Sport-Verein „Werder“ von 1899 e.V, 1. FC Ingolstadt 04 e.V., u.v.m. Vielfach muss die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3- oder 3/4-Mehrheit erfolgen und ist so zusätzlich abgesichert. Vereine ohne derartige Regelungen sind in erster und zweiter Bundesliga in der eindeutigen Unterzahl. Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung dient also lediglich der Angleichung an die weithin etablierten Standards im deutschen Profifußball und ist damit im elementaren Interesse des Vereins und seiner Mitglieder.

Der Antrag ist daher durch jedes stimmberechtigte Mitglied unbedingt zu unterstützen, um die benötigte 2/3-Mehrheit zu gewährleisten.

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Antrag: Transparentes Verfahren und Einbindung der Mitgliederversammlung vor einem etwaigen Übernahmeantrag an die DFL

Antrag:

Einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA darf der Vorstand gemeinsam mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und dem Rechtsträger, der die Übernahme anstrebt, bei der DFL nur stellen, wenn

  1. der Inhalt des geplanten Antrages nebst aller von der DFL geforderten Unterlagen und Anlagen vollständig den Mitgliedern des Vereins bekanntgegeben wird. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle für alle Mitglieder des Vereins ist ausreichend und muss bis zu einer endgültigen Entscheidung gewährleistet sein.
  2. in mindestens einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von 9 Monaten nach Beginn der Einsichtsmöglichkeit nach Nr. 1 vom Aufsichtsrat einzuberufen ist, über das Für und Wider der Stellung dieses gemeinsamen Antrages seitens der an der Antragstellung Beteiligten informiert und seitens der Mitglieder diskutiert und beraten worden ist.
  3. die nächste auf die (letzte) außerordentliche Mitgliederversammlung nach Nr. 2 folgende ordentliche Mitgliederversammlung mehrheitlich beschließt, dass der gemeinsame Antrag zur Übernahme bei der DFL in der ausgelegten Fassung seitens des Vorstandes im Grundsatz gestellt werden darf. Im Falle der Ablehnung ist das Übernahmeverfahren beendet.

Bei Nichteinhaltung einer der Bedingungen gemäß Ziffern 1. bis 3. ist der Vorstand im Innenverhältnis nicht befugt einen (gemeinsamen) Übernahmeantrag bei der DFL zu stellen oder zu unterstützen.

Die DFL ist von diesem Beschluss und dem Abstimmungsergebnis nach Ziff. 3. in Kenntnis zu setzen.

Sofern die Mitglieder die Stellung des Übernahmeantrages mehrheitlich beschließen, hat diese Entscheidung keine vorgreifende Wirkung in sonstiger Weise. Der Beschluss stellt insbesondere keine Satzungsänderung dar.

Begründung:

Der Wettkampfsport Fußball ist ein wesentlicher Zweck, Vermögenswert  und seit jeher ein Herzstück unseres Vereins. Der Beschluss ermöglicht eine von einem  Übernahmeinteressenten begehrte Zweckänderung der Satzung zu prüfen und ggf. vorzubereiten. Zudem sichert er die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder und bewirkt die erforderliche Transparenz.

Die Gremien des Vereins sind der Überzeugung, dass ein Übernahmeverfahren nur  fair und  einvernehmlich vonstattengehen darf. Dem Verein dürfen hieraus  keine Nachteile entstehen.

Viele Fragen und Problemstellungen, wie Nachfolgeregelungen, Rückfallrechte, Kaufpreis für den Erwerb einer Ligalizenz usw. bedürfen der wohlüberlegten Klärung und Regelung. Der Beschluss fördert den Vereinsfrieden und soll für alle Beteiligte Klarheit schaffen.

Die Zustimmung zum Beschluss wird daher empfohlen.

Ralf Nestler

Mitglied des Aufsichtsrates

Hannover 96 (Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.)

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Antrag: Rückkauf der Markenrechte

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand mit dem Erwerb der Rechte an den eingetragenen Wort- und Bildmarken “Hannover 96” Reg.-Nr. 302011028885 und Reg.-Nr. 302011028886 sowie der Bildmarke 96 (Vereinswappen). Mit der bisherigen Rechteinhaberin soll im Anschluss ein langjähriger Lizenzvertrag geschlossen werden. Der Kaufpreis soll mit zukünftigen Lizenzeinnahmen verrechnet werden.

Begründung:

Die Markenrechte wurden 1998 in einer Notlage veräußert. Der jederzeitige Rückerwerb wurde zu gleichen Bedingungen zugesagt. Der dreiseitige Grundlagenvertrag gewährt dem Verein derzeit nur ein kostenloses Nutzungsrecht und hat diese Zusage nicht aufgehoben.

Der Rückerwerb sichert die zukünftige Finanzierung des Vereins, insbesondere die Finanzierung des Vereinszentrums Stammestraße und/oder eines zukünftigen 2. Bauabschnitts und dient damit dem Breitensport (Floorball, Fußball, Tischtennis, Tennis usw.) und gewährleistet weiterhin moderate Mitgliedsbeiträge insbesondere auch zur Nutzung der Stammestraße.

Neben den Mitgliedsbeiträgen schafft sich so der Verein ein zweites Standbein für eine weitere und erfolgreiche Entwicklung des Breiten- und Wettkampfsports. Der Verein muss keine liquiden Mittel für den Rückkauf aufbringen, kann künftig aber von den Lizenzeinnahmen profitieren.

Der geeignete Zeitpunkt für einen Rückkauf der Markenrechte ist jetzt, weil die Leitung der Wirtschaftsbetriebe und die Vereinsführung in Personalunion besetzt sind.

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Kurzinterview zum Antrag: Rückkauf der Markenrechte

Herr Harnisch, seit wann sind sie Mitglied des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. ?

Ich bin im April 2014 in den Verein eingetreten. Bis zu dieser Entscheidung habe ich lediglich als Zuschauer die Spiele der Profimannschaft verfolgt. Seit 1999 habe ich nur wenige Heimspiele ausgelassen. Im Grunde war es meine Partnerin, inzwischen sind wir verheiratet, die mich für den Stadionbesuch begeistert hat. Die Atmosphäre und das Kribbeln haben mich sofort infiziert. Seit der Saison 2000/2001 haben wir Dauerkarten im Stehplatzbereich.

Was hat Sie dazu veranlasst nach so vielen Jahren in den Verein einzutreten?

Im Lauf der Jahre habe ich viele Menschen kennengelernt, die unsere Leidenschaft teilen. Aus Gesprächen und durch die gemeinsamen Erlebnisse rund um den Fußball ist eine Verbundenheit mit Hannover 96 entstanden. Diese Verbindung ist stetig gewachsen und sie wächst immer noch. Ich denke, dass es der Sache nicht gerecht wird nur als Kunde einer Marke ein wöchentliches Event zu besuchen. In dieser inzwischen recht langen Zeit musste ich feststellen, dass es einen schleichenden Werteverfall gibt. Der Profifußball ist aus dem Vereinssport entstanden. Gleich nach der Familie ist der Verein eine wichtige Keimzelle unserer Gesellschaft. Hier kommen Menschen zusammen, die gemeinsame Interessen pflegen und sich für die gemeinsame Sache engagieren. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass der Verein eine Grundfeste der Demokratie ist. Denn hier lernen Menschen von klein auf den respektvollen Umgang miteinander und erleben im überschaubaren Rahmen demokratische Entscheidungsfindung.

Zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung haben Sie einen Antrag eingereicht. Worum geht es Ihnen?

Der Antrag richtet sich als Appell an die stimmberechtigten Mitglieder. Ich möchte erreichen, dass die Mitgliederversammlung als höchstes entscheidendes Organ des Vereinsrechts die Verantwortung annimmt über das finanzielle Wohlergehen für die Zukunft des Vereins zu entscheiden. Eine Satzungsänderung aus dem Jahr 2016 schafft folgende Klarheit: Zu den Pflichten des Vorstands zählt die Umsetzung von Entscheidungen der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand einen Handlungsrahmen mit Leitplanken vor. Der Antrag hat zum Inhalt die Markenrechte an den Wort- und Bildmarken zu erwerben, die einen großen Teil der Identifikation mit dem Verein wiederspiegeln. Aus der Vergabe von Lizenzrechten zur Nutzung der eingetragenen Marken kann der Verein zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen Einnahmen generieren. Die zusätzlichen Einnahmen ermöglichen es Anlagevermögen aufzubauen, z.B. durch Immobilien wie das geplante Vereinszentrum, dessen zweiten Bauabschnitt oder weitere Trainings- und Wettkampfstätten. Die zusätzlichen Einnahmen bieten auch zusätzliche Sicherheit für die Beitragsentwicklung auf lange Sicht. Ich verbinde mit dem Antrag auch eine Abkehr von dem Gedanken Vermögenswerte des Vereins belasten oder verkaufen zu müssen. Derartige Vorgänge gehören damit der Vergangenheit an.

Denken Sie nicht, dass dadurch Investoren abgeschreckt werden, die der Profifußball nach Ansicht Vieler doch so dringend braucht?

Nein. Man muss ja auch nach der Motivation, dem Grund und Antrieb fragen, der einen Investor dazu bewegt Teile seines Vermögens in ein Geschäft mit einem so hohen Risiko wie dem Profifußball einzubringen. Die Gewinnzone bei einem solchen Investment ist nur zu erreichen, wenn im oberen Drittel der Bundesliga gespielt wird mit Aussicht auf internationale Wettbewerbe. Es kann also nicht um das schnelle Geld gehen. Als Mitglied des Vereins habe ich auch die klare Erwartung, dass nachhaltig gewirtschaftet wird. Im Profifußball wird vielerorts unglaublich viel Geld verbrannt. Da dürfte ein bescheidener Betrag für die Nutzung des Namens kaum eine Rolle spielen.

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Informationsantrag: 20 Jahre Förderung durch Martin Kind?

Informationsanträge:

1. a) Welche Förderleistungen hat der Hannoversche Sportverein von 1896 e. V. (nachfolgend: “Verein”) von Herrn Martin Kind persönlich seit 1997 pro Jahr (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) erhalten und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?

b) Welche Förderleistungen wurden im selben Zeitraum seitens Unternehmen erbracht, die der Person Martin Kind als Mehrheitsgesellschafter zum jeweiligen Förderzeitpunkt zuzurechnen waren (aufgegliedert nach Jahr, Unternehmen/Gesellschaft/Stiftung, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?

c) Steht der Vorstand hinter einem gemeinsamen Antrag der Person Martin Kind und des Vereins an die DFL auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1- Regel und der Übernahme der Hannover 96 Management GmbH, obwohl die Förderleistungen durch die Person Martin Kind, die die DFL für die Zeit nach der Übernahme vorschreibt, nicht für alle Abteilungen des Gesamtvereines verwendet werden können, sondern ausschließlich der dann noch im Verein selbst verbliebenen Amateurfußballabteilung zugutekämen?

Begründung: Herr Martin Kind hat mehrmals öffentlich bekannt gegeben, dass er bei der DFL (Die Liga – Fußballverband) einen Antrag auf Ausnahme von der 50+1-Regel stellen und damit die Stimmenmehrheit am ausgelagerten Fußballbereich als Privatperson übernehmen will. Der Verein muss gemeinsam mit dem Antragsteller den Antrag an die DFL stellen. Die DFL fordert vom Übernahmekandidaten u.a. dafür: eine kontinuierliche erhebliche Förderung des Vereins in den letzten 20 Jahren sowie eine zukünftige fortlaufende Förderung nur der Fußballsparte des Muttervereins.

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Informationsantrag: Rückkaufrecht für den e.V. an der KGaA & S&S

2. a) Welche Bemühungen wurden vom Vorstand unternommen dem Verein ein Rückkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 KGaA (“KGaA”) sowie ein Vorkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) einzuräumen?

b) Welche Optionen zu welchen Kosten hat der Verein durch diese Bemühungen zurzeit auf Anteile an der KGaA und S&S?

c) Gab es seit Fertigstellung des Grundlagenvertrages zwischen KGaA, S&S und dem Verein im Jahr 2014 bis zum heutigen Tage Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages?

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Informationsantrag: Projekt Vereinszentrum in der Stammestr.

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, der Vorstand solle der diesjährigen Mitgliederversammlung sowie den Mitgliedern generell eine detaillierte Planung vorstellen und anschließend unverzüglich nach der Jahreshauptversammlung zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle hinterlegen, die folgende Punkte beinhaltet:

1. Wie sieht der Finanzierungsbedarf für den Bau der Vereinssportzentrums aktuell aus?

2. Liegen die geplanten Kosten noch im seinerzeit veranschlagten Budget?

3. Mit welchen jährlichen laufenden Kosten rechnet man in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung und wie teilen sich diese auf in Bezug auf a) Zinsen/Tilgung b) Anzahl beschäftigter Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit c) externe Dienstleister (Reinigung, Instandhaltung etc.) d) Gaststättenbetrieb e) sonstige Kosten

4. Sind ehrenamtliche Tätigkeiten von Mitgliedern Teil der Planung in Bezug auf die laufenden Kosten der ersten fünf Betriebsjahre und wenn ja, welche Tätigkeiten sollen von den Mitgliedern erbracht werden und welchen Gegenwert haben diese im Verhältnis zu externer Vergabe?

5. Sind Änderungen im Mitgliederbeitragssystem geplant bzw. Teil der Finanzierungsplanung, beispielsweise Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge oder veränderte Mitgliedsformen?

6. Wie viele Mitglieder im jeweiligen Mitgliederstatus sind notwendig, um den geplanten Einnahmenanteil durch Mitgliedsbeiträge in den kommenden fünf Jahren sicherzustellen?

7. Soll die Gaststätte durch den Verein betrieben werden oder rechnet man hier mit Einnahmen durch Verpachtung?

8. Welche Sparten können den Neubau a) im Trainingsbetrieb und b) im Wettkampfbetrieb für sich nutzen und welche Sparten müssen auch zukünftig vereinsfremde Sportstätten nutzen und zu welchen Kosten?

9. Gibt es noch Sparten, deren finaler Verbleib in Bezug auf 8. Noch ungeklärt ist?

10. Welche Einsparungen zu bisherigen Kosten (beispielsweise Mieten) ergeben sich durch den Bau des Vereinssportzentrums?

11. Wurden die Kalkulationen a) der geplanten Baukosten sowie b) der geplanten laufenden Kosten durch einen unabhängigen / externen Prüfer geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12. Wie ist der Status zum geplanten „Bauabschnitt II“ und welche Flächen stehen dafür zur Verfügung?

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Lesenswert dazu:

Was ist 50+1 ? ,  Interview mit dem  Transparent Magazin: 50+1 in HannoverInterview: Andreas Rettig zum Thema 50+1 und unsere Fortsetzungsreihe zum DFL Papier, welches die Regeln für eine Übernahme beinhaltet ( Teil1 : erhebliche Förderung, Teil 2: Lizenzentzug bei Förderstopp Teil 3: Unterstützung des Vereins in prägendem Maße und Teil 4: Der Mindestförderzeitraum muss eingehalten werden). Am Ende des vierten Teils kann das DFL-Papier im original heruntergeladen werden.

Auf dieser Übersichtsseite hatten wir bereits im letzten Jahr ein Blick auf die anderen Vereine in Deutschland geworfen um zu schauen wie diese Vereine ihre Mitbestimmung gesichert haben. Abschließend findet man in der Zusammenfassung unserer Informationsveranstaltung im vergangenen Jahr zu den relevanten Themen einige Informationen.