Voraussetzungen für die Übernahme eines Profifußballvereins. Teil 4: Der Mindestförderzeitraum muss eingehalten werden

Im vierten Teil der Fortsetzungsreihe zum DFL-Papier fasst Pro Verein 1896 die Ziffer 2 „Mehr als 20 Jahre zusammen und betrachtet wieder die Gegebenheiten bei Hannover 96. Der Download des kompletten DFL-Papiers findet sich am Ende des Textes.

Wann kann ein Antrag auf die Übernahme eines Profifußballvereins gestellt werden?


Mit dieser Frage befasst sich Ziffer 2 „Mehr als 20 Jahre“. Wie wir bereits in unserer Meldung („Übernahme zum 01.07.2017 ausgeschlossen“) mitgeteilt hatten, ist eine Antragstellung erst möglich, nachdem ein 20-jähriger Förderzeitraum abgelaufen ist. Damit ist der frühestmögliche Zeitpunkt des  Beginns des Zwanzigjahreszeitraumes der Tag, an dem die erste erhebliche Fördermaßnahme (siehe Ziffer 6. des DFL-Papiers) vollzogen worden ist.

Hierfür genügen weder die Gründung oder die Eintragung eines Unternehmens, welches die Übernahme vollziehen will, noch eine Absichtserklärung einer einzelnen Person, zukünftig fördern zu wollen. Auch die Übernahme einer ehrenamtlichen Funktion im Mutterverein oder die Übernahme der Geschäftsführung in der ausgelagerten Profiabteilung eines Fußballvereins begründen keinen tatsächlichen Förderbeginn.

Für den Beginn des zwanzigjährigen Zeitraums des an einer Übernahme interessierten Martin Kind bedeutet dies, dass er eine erste Fördermaßnahme – ausschließlich des Fußballsports – in erheblicher Weise durchgeführt haben muss und zwar in einem Umfang, der dem Budgetanteil des Hauptsponsorings in dem ersten Förderjahr entsprochen hat. Bis zur Teilnahme der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA am Lizenzspielbetrieb zur Saison 2000/2001 muss für einen früheren Beginn des Zeitraums der Hannoversche Sportverein gefördert worden sein, ab diesem Zeitraum regelt Ziffer 4 des DFL-Papiers genaueres.

 

Ein Antrag auf Übernahme zur kommenden Saison muss bis zum 30. September der laufenden Spielzeit bei der DFL eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt dabei vollständig und richtig vorliegen. Der DFL-Vorstand und das DFB-Präsidium sollen dann bis zum 31.12. des Jahres über die Genehmigung des Antrages entscheiden. Sollte der Antrag negativ beschieden werden, ist eine Klage vor dem Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen möglich. Eine Übernahme zur neuen Saison wäre noch möglich, wenn das Gericht der Klage bis zum 15.03. stattgibt.

Der Antrag kann darüber hinaus nicht allein vom Übernahmeinteressenten gestellt werden. Er ist viel mehr gemeinsam vom Mutterverein (Hannoverscher Sportverein v. 1896 e.V.), der Tochtergesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) und dem Übernahmeinteressenten (z.B. Martin Kind) zu stellen.

 

Das bedeutet, dass kein gültiger Antrag vorliegt, wenn der Verein (Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.) beschließen würde, keinen gemeinsamen Antrag zu stellen, selbst wenn die beiden anderen Rechtsträger (Lizenznehmerin Hannover 96 KGaA und Übernahmeinteressent Martin Kind) einen Antrag stellen würden. Nach den seitens der DFL vorgegebenen Regularien ist eine Übernahme dann ausgeschlossen.

 

Selbst wenn der Antrag positiv beschieden werden würde, ist damit eine Übernahme noch nicht vollzogen. Die Gestattung seitens der DFL und auch des DFB stellen lediglich eine Voraussetzung, aber keine Bedingung dar, dass der Verein seine Anteile an der Gesellschaft überträgt, welche bisher die Lizenzerteilung an der ausgelagerten Fußballgesellschaft gewährleistet hat. Dies liegt gemäß der jeweiligen Satzungsregelung in den Händen des betroffenen Muttervereins.

Mit diesem Beitrag hat Pro Verein 1896 alle Punkte des DFL-Papiers veröffentlicht. Die Fortsetzungsreihe ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Insbesondere sollen Kernpunkte bezogen auf die Situation in Hannover weiter kommentiert werden, aber auch die Regelungen der DFL generell noch weiter hinterfragt und erörtert werden.

 

Download DFL-Papier:

 

Link zur DFL-Satzung