Übernahme zum 01.07.2017 ausgeschlossen

Im letzten Beitrag informierte Pro Verein 1896 darüber, dass Martin Kind Medienberichten zufolge selbst erklärt hatte, er habe bei der DFL einen Antrag auf „Übernahme von Hannover 96“ gestellt. Pro Verein hat hierzu recherchiert und kommt zu folgenden Ergebnissen:


Entgegen den von Martin Kind selbst genährten Gerüchten und auch entgegen anderweitigen Verlautbarungen in der Presse liegt der DFL kein solcher Antrag vor. Eine Übernahme des Profifußballs durch Martin Kind zum 01.07.2017 ist (unabhängig davon, ob ein Antrag bereits gestellt wurde oder nicht) völlig ausgeschlossen. Schon formell werden die Voraussetzungen des Ligaverbandes (DFL) für eine Ausnahmegenehmigung von der „50+1“-Regel, u.a. eine durchgehende Förderung über mindestens 20 Jahre, zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt. Wörtlich heißt es im DFL-„Rundschreiben Nr. 30 Bereich Recht DFL“ vom 12.12.2014 (welches die Voraussetzungen für eine Übernahme nach 20 Jahren grundsätzlich regelt) hierzu:
„Das zeitliche Element, die Förderung „seit mehr als 20 Jahren“ bedeutet, dass ein Zeitraum von 20 Jahren bei Antragstellung abgelaufen sein muss […]. Eine Ausnahme kann daher in keinem Fall vor Ablauf dieser Frist bewilligt werden. Eine Mehrheitsübernahme kann zudem nicht während einer Spielzeit erfolgen, sondern muss im Lizenzierungsverfahren für die jeweils kommende Spielzeit berücksichtigt werden können.“
Wie Martin Kind zutreffend selbst beurteilt, ist die von ihm ursprünglich geplante Übernahme durch die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) nicht möglich. Denn nach Ziff. 5 des angesprochenen DFL-Rundschreibens beginnen die 20 Jahre von neuem, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse vor der Antragstellung beim übernehmenden Rechtsträger nicht nur im Rahmen einer unternehmerischen Neuordnung ändern („Change of Control“). Die jüngsten Änderungen der Beteiligungen an der S&S führten 2016 selbst im Gesellschafterkreis aufgrund der Verschiebung der Machtverhältnisse bekanntlich zu massiven Verstimmungen. Danach kann nach derzeitiger Sach- und Rechtslage zumindest die S&S frühestens für die Spielzeit 2037/38 (bei gleichzeitiger Erfüllung der sonstigen Kriterien) einen Antrag mit Aussicht auf Erfolg stellen.

Ein Kommentar

  1. Das hört sich jetzt sehr konstruiert an. Aber selbst wenn an dieser Darstellung auch nur ansatzweise etwas dran wäre, dann gebe es tatsächlich noch den Weg zu einer Grundsatzentscheidung vor dem EuGH. Ob das die DFL tatsächlich möchte?

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