Vereinsvorstand verstößt gegen Satzung und verletzt Minderheitenschutz

Versuch der Verhinderung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Nach zwei jüngst ergangenen Urteilen des Amtsgerichts Hannover zu rechtswidrigen Vorkommnissen auf der Mitgliederversammlung und dem unrechtmäßigen Vereinsausschluss missachtet der Vereinsvorstand um Martin Kind weiterhin die Mitgliederrechte, um die angestrebte Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu behindern. Die Initiatoren für die Einberufung hatten sich gegenüber dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. auf ihr Recht berufen, Einsichtnahme in die Mitgliederliste des Vereins zu erhalten. Vorstandsmitglied Uwe Krause lehnte dieses Gesuch ab, da man hierfür keine rechtliche Grundlage sehe.

Dabei hatten schon der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte Hamm und München geurteilt, dass Antragstellern für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Einsichtnahme in die Mitgliederliste grundsätzlich zu gewähren ist.

Urteil des Bundesgerichtshofs
Urteil des OLG München
Urteil des OLG Hamm

Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. versucht damit zu unterbinden, dass die Mitglieder über das Begehren nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung informiert werden und behindert so den Austausch zur Meinungsbildung im Verein. Damit verletzt der Vorstand u.a. den in der Vereinssatzung verankerten Minderheitenschutz.

Die Antragsteller sind nun dazu gezwungen, erneut den Weg der gerichtlichen Klärung zu beschreiten. Pro Verein 1896 sieht es als beschämend für den Vorstand um Martin Kind an, dass dies – sicherlich wider besseres Rechtswissen im Vorstand über die Mitgliederrechte – notwendig ist.

Pro Verein 1896 nimmt dieses wiederholt rechtswidrige Verhalten des Vorstands um Martin Kind, das nichts weiter als den eigenen Machterhalt und die Durchsetzung von Martin Kinds privaten Plänen zum Ziel hat, zum Anlass, alle Mitglieder aufzufordern, jetzt erst Recht den Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ihrer Unterzeichnung zu unterstützen.

Alle Mitglieder des Vereins, also Fördermitglieder, aktive Sportler, passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und jedes einzelne Familienmitglied, ganz gleich ob als Mitglied von EDDIs Rudel oder Elternteil, können sich diesem Antrag anschließen. Mitglieder, die nicht volljährig sind, benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Antrag kann hierheruntergeladen werden:

Die ausgefüllten Anträge können beim Heimspiel gegen Hoffenheim am kommenden Dienstag am Stand der Roten Kurve im Zwinger hinter der Nordkurve abgegeben werden. Vor Ort werden auch genügend Anträge ausliegen.

Alternativ sind die Anträge im Original per Post einzusenden an:

Rechtsanwälte Scholz
Ricklinger Straße 5 b
30449 Hannover
https://www.rechtsanwaelte-scholz.de/

Natürlich kann der Antrag auch vor Ort in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt für folgende Adresse:

Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Bahnhofstraße 11
31008 Elze
http://rascherer.de/

Zu den jeweiligen Öffnungszeiten kann der Antrag aber auch persönlich abgegeben werden bei:

Hannover Streetwear
Lavesstraße 22
30159 Hannover
https://www.hswmerch.de/shop/hannoverstreetwear/

Shirtbox Linden
Kötnerholzweg 33
30451 Hannover
https://de-de.facebook.com/ShirtboxLinden/

Alle wichtigenInformationen dazu sind in unserer F.A.Q. zu finden.