Wichtige Informationen zur Unterschriftenabgabe

Da es zahlreiche Nachfragen unterschiedlichster Art gab bezüglich der Willensbekundung zur Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Wer kann und darf den Antrag unterstützen?

Laut Satzung darf jedes Mitglied den Antrag unterstützen. Das bedeutet, dass jeder unterschreiben darf, der entweder
• Aktives Mitglied
• Passives Mitglied
• Familienmitglied
• Fördermitglied
ist. Es gibt diesbezüglich also keine Beschränkungen, ganz egal, ob man auf einer Mitgliederversammlung Stimmrecht hätte oder man noch minderjährig ist.

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Ich bin minderjährig oder habe minderjährige Kinder – was ist zu tun?

Jeder Minderjährige – egal ob im „Eddis Rudel“-Alter oder als 17-jähriger – darf einen Antrag ausfüllen bzw. von seinen Eltern ausfüllen lassen. In jedem Fall ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.

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Wie muss der Antrag ausgefüllt und abgegeben werden?

Der Antrag muss in jedem Fall
• leserlich ausgefüllt sein,
• im Original eingereicht werden (kein Fax, keine Bilddatei oder PDF),
• alle abgefragten Angaben enthalten (Mitgliedsnummer gerne optional, sofern zur Hand),
• unterschrieben sein,
• bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten aufweisen,
um gültig zu sein.

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Wo kann ich den Antrag abgeben?

Die Anträge sollten möglichst per Post eingesendet werden an:

Rechtsanwälte Scholz
Ricklinger Straße 5 b
30449 Hannover
https://www.rechtsanwaelte-scholz.de/

Alternativ kann der Antrag natürlich auch vor Ort in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt für folgende Adresse:

Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Bahnhofstraße 11
31008 Elze
http://rascherer.de/

Zu den jeweiligen Öffnungszeiten kann der Antrag aber auch persönlich abgegeben werden bei:

Hannover Streetwear
Lavesstraße 22
30159 Hannover
https://www.hswmerch.de/shop/hannoverstreetwear/

Shirtbox Linden
Kötnerholzweg 33
30451 Hannover
https://de-de.facebook.com/ShirtboxLinden/

Im Rahmen des Bundesliga-Heimspiels gegen Stuttgart am Samstag, den 06.10.2018, können die Anträge im Zwinger hinter der Fankurve abgegeben werden. Außerdem stehen wir ab 13 Uhr vor dem Stadion, am sogenannten “Fanmag-Baum” (erster Baum direkt am Fußgängerübergang am Stadionvorplatz -Nordeingang) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Diese Übersicht wird laufend um weitere Optionen ergänzt, bei Bedarf also immer mal wieder rein gucken.

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Wo kann ich den Antrag bekommen?

Den Antrag bekommst man hier bei uns zum Download, bei Hannover Streetwear, bei Shirtbox Linden sowie beim Heimspiel gegen Hoffenheim im Zwinger und ggf. vorher an noch mitzuteilenden Anlaufpunkten in der Stadt. Mehr Informationen dazu auch den Punkt “Wo kann ich den Antrag abgeben?”

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Was sollte möglichst vermieden werden?

Man sollte es in jedem Fall vermeiden,
• die Anträge an Hannover 96 zu schicken, da dann nicht gewährleistet ist, dass diese letztlich bei uns ankommen,
• die Anträge nicht im Original zu übersenden (kein Fax, kein PDF, keine Bilddateien),
• zu wenig Porto auf die Briefe zu kleben (besonders bei Zusendung von mehreren Anträgen in einem Umschlag)
• bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zu vergessen (gilt für 1-jährige genauso wie für 17-jährige),
• den Antrag unleserlich auszufüllen.

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Was ist, wenn ich meinen Antrag bereits abgegeben habe, gemäß der oben aufgeführten Empfehlungen aber etwas nicht gestimmt hat?

Wenn bereits ein Antrag übermittelt wurde, dieser aber beispielsweise an Hannover 96 gegangen ist, eine Unterschrift zu wenig geleistet oder der Antrag nur per Mail oder Fax übermittelt wurde, bitten wir um Zusendung oder Abgabe eines neuen, korrekten Antrags mit einer entsprechenden – möglichst separaten – Notiz.

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Bis wann sollte ich meinen Antrag abgeben?

Die Satzung macht hierzu keine Vorgaben. Somit gilt natürlich: je eher, desto besser. Wer aktuell noch kein Mitglied im Hannoverschein Sportverein von 1896 e.V. ist und dies aber ohnehin zeitnah werden wollte, sollte auch bei der Anmeldung seiner Mitgliedschaft wenig Zeit verlieren. Eine Abgabe des Antrags zur außerordnetlichen Mitgliederversammlung ist sofort ab der bestätigten Mitgliedschaft möglich.

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Wer stimmberechtigtes Mitglied (Passiv oder Aktiv) werden möchte, sollte wissen, dass ein Stimmrecht auf der angestrebten außerordentlichen Mitgliederversammlung allerdings nur dann möglich ist, sofern diese erst vier Monate nach Eintritt stattfindet. Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung Anfang 2019 sollte das Stimmrecht bei zeitnaher Abgabe des Mitgliedsantrags aber in jedem Fall gegeben sein.

Und grundsätzlich noch einmal der zeitlose Aufruf: Wer bisher nur stimmloses Fördermitglied ist, sollte seine Mitgliedschaft beim Verein “upgraden” auf eine aktive oder passive Mitgliedschaft, um Stimmrecht zu erhalten. Nur wer ein Stimmrecht im Verein hat, kann diesen auch gestalten.