Vereinsvorstand unterliegt erneut vor Gericht – Vereinsausschluss unwirksam

Der Vereinsvorstand um Martin Kind hat nur zwei Wochen nach dem ergangenen Urteil des Amtsgerichts Hannover zu rechtswidrigen Handlungen auf der Mitgliederversammlung 2017 die nächste Niederlage vor Gericht einstecken müssen.

Was war geschehen?

Ende 2017 erhielten insgesamt 36 Vereinsmitglieder vom Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. Briefe mit gleichlautendem Inhalt: Umgehender Vereinsausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Abenteuerlich begründet wurde dieses Vorgehen mit vereinsschädigendem Verhalten und dem Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Der daraufhin angerufene Ehrenrat als vereinsinterne Gerichtsbarkeit lehnte eine Intervention mit der kuriosen Begründung der Nichtzuständigkeit ab, da die Betroffenen ja keine Mitglieder mehr seien und nur für diese der Ehrenrat schließlich zuständig sei.

Beschreitung des Rechtswegs notwendig

Daher musste wieder das Amtsgericht Hannover durch ein Vereinsmitglied mit einer Klage bemüht werden. Nachdem bereits im April 2018 das Gericht eine einstweilige Verfügung zugunsten des Vereinsmitglieds erließ, die diesem die Wahrnehmung seiner Mitgliederrechte auf der anstehenden Mitgliederversammlung ermöglichte, hat das Amtsgericht Hannover nun geurteilt und unmissverständlich klargestellt:

“Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten fortbesteht und der diesbezügliche Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss des Klägers bei dem Beklagten vom 04.12.2017 unwirksam ist.”

Alle Vereinsausschlüsse sollen rückgängig gemacht werden

Pro Verein 1896 fordert den Vorstand um Martin Kind dazu auf, umgehend zu handeln und allen im vergangenen Dezember unrechtmäßig ausgeschlossenen Mitgliedern gegenüber die Nichtigkeit des Vereinsausschlusses zu erklären und diese für das rechtswidrige Handeln des Vorstands um Verzeihung zu bitten. Die Alternative wären weitere 35 Verfahren, deren Kosten bei dem zu erwartenden Ausgang der Verein zu tragen hätte.

Die jüngsten schweren Niederlagen vor Gericht zeigen deutlich, dass es immer wieder des Klageweges bedarf, um gutsherrenartiges und rechtswidriges Handeln des Vorstands um Martin Kind zu unterbinden. Ziel des Vorstands ist es ganz offensichtlich, kritische Stimmen im Verein um jeden Preis mundtot zu machen und die eigenen, allen voran Martin Kinds, Interessen gegen den Willen der Mitglieder durchzusetzen. Der Aufsichtsrat billigt augenscheinlich dieses Vorgehen mehrheitlich.

Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand haben hierfür auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 die Quittung der Mitglieder erhalten. Beide Gremien wurden für das Geschäftsjahr 2017 nicht entlastet. Konsequenzen wurden daraus bisher keine gezogen und dies ist auch weiterhin nicht zu erwarten.

Neuanfang im Verein – Außerordentliche Mitgliederversammlung angestrebt

Daher ruft Pro Verein 1896 weiterhin alle Vereinsmitglieder dazu auf, sich an der Unterschriftensammlung zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beteiligen. Ziel ist ein Neuanfang im Verein durch die mehrheitliche Abberufung und Neuwahl des Aufsichtsrats.

Bereits zum Dortmund-Spiel konnten wir viele Unterschriften entgegennehmen, aber wir benötigen noch weitere Unterstützer aus dem Kreise der Mitglieder, um die notwendige Mindestanzahl von ca. 1100 zu erreichen.

Alle Mitglieder des Vereins, also Fördermitglieder, aktive Sportler, passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und jedes einzelne Familienmitglied, ganz gleich ob als Mitglied von EDDIs Rudel oder Elternteil, können sich diesem Antrag anschließen. Mitglieder, die nicht volljährig sind, benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden:

Die ausgefüllten Anträge können beim Heimspiel gegen Hoffenheim am kommenden Dienstag am Stand der Roten Kurve im Zwinger hinter der Nordkurve abgegeben werden. Vor Ort werden auch genügend Anträge ausliegen.

Alternativ sind die Anträge im Original per Post einzusenden an:

Rechtsanwälte Scholz
Ricklinger Straße 5 b
30449 Hannover
https://www.rechtsanwaelte-scholz.de/

Natürlich kann der Antrag auch vor Ort in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt für folgende Adresse:

Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Bahnhofstraße 11
31008 Elze
http://rascherer.de/

Zu den jeweiligen Öffnungszeiten kann der Antrag aber auch persönlich abgegeben werden bei:

Hannover Streetwear
Lavesstraße 22
30159 Hannover
https://www.hswmerch.de/shop/hannoverstreetwear/

Shirtbox Linden
Kötnerholzweg 33
30451 Hannover
https://de-de.facebook.com/ShirtboxLinden/

Wichtige Informationen zum Antrag finden sich in der F.A.Q.