Mit dem heutigen Tage ist der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. nach Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld bzw. ersatzweise Haft für den Vorstandsvorsitzenden, Martin Kind, der gerichtlichen Aufforderung nachgekommen, drei Mitgliedern des Vereins die Mitgliederdaten zukommen zu lassen. Die entsprechenden Daten wurden heute Mittag einem Gerichtsvollzieher übergeben, der mit Anwalt Jürgen Scholz vor Ort war.
Die Mitglieder hatten die Daten ausschließlich zum Zwecke der Information der anderen Vereinsmitglieder eingefordert, ein höchstrichterlich mehrfach auch unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes bestätigtes Recht, dem, wie inzwischen auch vom Amts- und vom Landgericht Hannover bekräftigt, weder der Datenschutz entgegensteht, noch der etwaige individuelle Wunsch anderer Mitglieder, keine Informationen zu erhalten. Zusätzlich hatten die Kläger von sich aus freiwillig auf die Ihnen zugesprochene Übergabe der Daten an sie selbst verzichtet und anwaltlich die ausschließliche Verwaltung in Treuhand durch die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz in Hannover versichert.
Mehrere Versuche der Kläger in den letzten Monaten vor Gericht oder außergerichtlich einen fairen Vergleich zu erreichen waren leider gescheitert. So war bereits am 23. Januar 2019 vor Gericht ein Vergleichsangebot des Richters besprochen worden. Der Rechtsanwalt des Vorstands hatte dort allerdings einräumen müssen, dass eine unzensierte Veröffentlichung der Informationen seitens Hannover 96 nicht fest zugesagt werden könne.
Trotz des Scheiterns der Vergleichsgespräche und der zwischenzeitlich zugunsten der drei Antragsteller ergangenen Urteile unternahmen die Antragsteller dennoch am 2. März 2019 erneut einen Versuch einer einvernehmlichen Einigung. Der Vorstand wurde gebeten, das bekannte Konzept der Mitgliederkandidaten über die Vereinsmedien zu veröffentlichen. Auf diese Bitte reagierte der Vorstand nicht.
Angesichts der am 7. März 2019 ablaufenden gerichtlichen Frist zur Stellungnahme und des unvermeidlich drohenden Zwangsgeldes bot Vorstand Uwe Krause schließlich am 6. März 2019 eine Veröffentlichung des Konzepts an, allerdings unter der Bedingung, dass die Antragsteller zuvor nicht nur die Vollstreckungsaufträge zurücknehmen sollten, sondern er verlangte zusätzlich noch einen Verzicht der Antragsteller auf Ihre Rechte aus dem Urteil des Amtsgerichts vom 1. Februar 2019, im einstweiligen Verfügungsverfahren. Zudem bekundete Uwe Krause mündlich gegenüber dem Rechtsanwalt der Antragsteller, dass es die Mitgliederliste niemals geben werde.
Angesichts dieser völligen Ignoranz gegenüber der Rechtsprechung staatlicher Gerichte waren die Antragsteller nicht bereit, die bereits gescheiterten Vergleichsverhandlungen wieder aufzunehmen, bevor nicht das Amtsgericht Hannover am 8. März 2019 seinerseits über die Rechtsauffassung von Martin Kind und Uwe Krause geurteilt hätte.
Die Mitgliederdaten befinden sich nun in der treuhänderischen Obhut von Rechtsanwalt Jürgen Scholz.