Achtung! Die unterschriebenen Anträge bitte nicht an 96 senden, sondern im Original an die auf dem Antrag angegebene Kanzlei (Rechtsanwälte Scholz, Ricklinger Straße 5 b, 30449 Hannover) schicken. Alternativ kann der Antrag natürlich auch vor Ort in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt für folgende Adresse: Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes, Bahnhofstraße 11, 31008 Elze. Zu den jeweiligen Öffnungszeiten kann der Antrag aber auch persönlich abgegeben werden bei: Hannover Streetwear, Lavesstraße 22, 30159 Hannover und bei der Shirtbox Linden, Kötnerholzweg 33, 30451 Hannover
WICHTIG: Unterschreiben darf jedes Mitglied, also auch Fördermitglieder, Minderjährige (auch EDDIs Rudel) mit Unterschrift der Eltern und jedes einzelne Mitglied mit einer Familienmitgliedschaft. Alle weiteren Fragen werden in der F.A.Q. beantwortet.
Das Ansehen des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. hat durch die Übernahmebestrebungen von Martin Kind regional wie bundesweit stark gelitten. Die von Martin Kind nunmehr angestrebten Klageverfahren gegen den Deutsche Fußball Liga e.V., also gegen die Solidargemeinschaft der 1. und 2. Bundesliga, entsprechen nicht dem mehrheitlichen Willen der Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. Durch die Nichtakzeptanz der Entscheidung des Präsidiums der DFL durch Martin Kind drohen erneut jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Dabei war es Martin Kind selber, der mangels ausreichender clubbezogener Förderung die Ursache für die Ablehnung gesetzt hat.
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V., aber auch die Bundesligamannschaft (die aktive Fanszene hat in Akzeptanz der DFL-Entscheidung den Stimmungsboykott beendet), dürfen nicht weiter Leidtragende der durch Martin Kind verursachten Situation sein. Das sogenannte “Hannover-Modell” ist gescheitert, die Gesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG streiten vor Gericht über die Verteilung von Gewinnen. Pro Verein 1896 hatte Martin Kind daher aufgefordert [LINK], die Entscheidung der DFL zu akzeptieren und das bisher erfolgreiche Zwei-Säulen-Modell unter Geltung der 50+1-Regel fortzuführen.
Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollpflicht nicht nach
Die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Vorstandsbeschluss vom 14. Juni 2017 über den Verkauf von 51 % der Hannover 96 Management GmbH zum Preis von 12.750 Euro an den Vorstandsvorsitzenden des Vereins, Martin Kind, erfolgte in Unkenntnis des Wortlauts des gesamten Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gegenüber der DFL, wie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 öffentlich einräumen mussten. Dabei handelt der Vorstand unseres Vereins entgegen einem eindeutigen Votum der Mitgliederversammlung vom 27. April 2017. Der Aufsichtsrat kommt dagegen seinen satzungsgegebenen Kontrollaufgaben nicht nach.
Am 19. April 2018 verweigerte die ordentliche Mitgliederversammlung daher sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017. Bis zum heutigen Tag sind seitens der beiden Gremien keinerlei Ansätze erkennbar, irgendeine Konsequenz daraus abzuleiten. Der Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mit Begründung ist dem Aufsichtsrat bis heute immer noch nicht bekannt.
Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Neuanfang im Aufsichtsrat
Pro Verein 1896 verfolgt nun die umgehende Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 12, Ziffer 2b) der [DOWNLOAD Satzung] unseres Vereins. Die Neuwahl des Aufsichtsrates soll einen Neubeginn, aber auch einen Generationswechsel bewirken und dazu beitragen, das Ansehen von Hannover 96 als Ganzes nicht nur in der Solidargemeinschaft Bundesliga, sondern der gesamten Öffentlichkeit wieder herzustellen bzw. zu verbessern.
Mitglieder des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. können ab sofort ihre Unterstützung des Antrags auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck bringen.
Mit dem Formular erhalten die Mitglieder alle Informationen zu den Anträgen an die Mitgliederversammlung:
Die notwendigen Angaben zur Mitgliedschaft bitten wir vollständig auszufüllen und postalisch einzusenden an die aufgeführte Rechtsanwaltskanzlei derRechtsanwälte Scholz, Ricklinger Straße 5 b, 30449 Hannover.
Im Rahmen des Heimspiels unserer Bundesligamannschaft gegen Borussia Dortmund am 31. August 2018 können ebenfalls Anträge am Stand von Pro Verein und Roter Kurve im Zwinger ausgefüllt und abgegeben werden. Weitere Anlaufstellen werden zeitnah bekanntgegeben.
Um eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, ist laut Satzung die Unterstützung von 5 % aller Mitglieder notwendig. Somit können tatsächlich alle Mitglieder diesen Antrag unterstützen, unabhängig von Alter, Art der Mitgliedschaft (z.B. Fördermitglieder, alle Familienmitglieder, EDDIs Rudel) und Eintrittsdatum. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.