Ergänzung zur Schutzschrift gegenüber DFL-Präsidium vorgelegt

Im Januar 2018 übersandte die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 dem DFL-Präsidium bereits eine Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V., in welcher umfassend dargelegt wurde, dass Martin Kind die Anforderungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel nicht erfüllt.
https://proverein1896.de/2018/01/die-schutzschrift-zum-download/
http://proverein1896.de/dfl-papier/

Nun ließ Pro Verein 1896 am 01.06.2018 dem DFL-Präsidium eine Ergänzung dieser Schutzschrift zukommen. Die Ergänzung enthält weitere Ausführungen, die belegen, dass Martin Kinds Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung unter Beachtung der DFL-Kriterien nicht stattgegeben werden kann. Die DFL wird vollständig und wahrheitsgemäß über die aktuellen Umstände bei Hannover 96 informiert.
Download der Ergänzung:

ProVerein 1896: Ergänzung der Schutzschrift

 

Unterbrechung der Förderung durch Martin Kind belegt
Bereits in der ursprünglichen Schutzschrift lieferte die Interessengemeinschaft den Beleg, dass die Ablehnung des Antrages nicht nur wegen einer unzureichenden Förderung durch Martin Kind (seine Zuwendungen betragen nicht einmal 0,1 % der Förderung, die Dietmar Hopp dem TSG Hoffenheim e.V. zukommen ließ), sondern auch wegen der in der Satzung von DFL und DFB festgeschriebenen 20-jährigen ununterbrochenen Förderung erfolgen muss. Martin Kind erfüllt nun belegbar auch diese Anforderung nicht.
2005/2006 zog sich Martin Kind von allen Ämtern rund um Hannover 96 zurück. Ein laut Presseberichten durch Martin Kind und seinen Anwalt Christoph Schickhardt eingereichtes Schreiben, welches belegen soll, dass Martin Kind in dieser Zeit dennoch die Fäden im Hintergrund gezogen hätte, wird von Pro Verein 1896 im Rahmen der Ergänzung mit einem entsprechenden Dokument eindeutig widerlegt.
Wie Presseberichten zu entnehmen war, fügten Martin Kind und sein Anwalt Christoph Schickhardt ihrem Antrag auf die Ausnahmegenehmigung, den sie bei der DFL einreichten, eine Erklärung von Götz von Fromberg, seinerzeit Nachfolger Martin Kinds im Amt des Vereinsvorsitzenden im Jahr 2005, bei. In dieser Erklärung heißt es, Martin Kind habe angeblich weiterhin alle Entscheidungen bei Hannover 96 getroffen.
Genau diesen Ausführungen aber widersprach der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins auf der Mitgliederversammlung im April 2018. In der schriftlichen Antwort auf den Informationsantrag eines Mitglieds räumte man ein, dass „keine Entscheidungen durch Martin Kind während dieser Zeit getroffen“ wurden. Außerdem sei es „nicht richtig, dass Herr Kind in der genannten Phase […] auf irgendwelche Entscheidungen Einfluss genommen hat.“

Download des Schreibens:

Aufsichtsgremien des Vereins nicht informiert
Martin Kind hält außerdem seinen Antrag gegenüber den Kontrollgremien des Hannoverschen Sportvereins weiterhin geheim. So wurde der komplette Antrag inklusive Begründungen dem Aufsichtsrat trotz mehrfacher Aufforderung noch immer nicht zur Einsichtnahme vorgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins nicht entlastet
Die DFL muss zuletzt auch bewerten, dass Martin Kind und der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins, wie auch dessen Aufsichtsrat, im Hinblick auf den im Sommer 2017 getroffenen Beschluss zur Übernahme durch Martin Kind im Rahmen der Mitgliederversammlung im April 2018 nicht entlastet worden sind.

Pro Verein 1896 erwartet Ablehnung
Pro Verein 1896 sieht keine Gründe dafür, die Entscheidung über den Ausnahmeantrag hinauszuzögern. Aufgrund der Faktenlage geht die Interessengemeinschaft als Ergebnis der Beratungen des DFL-Präsidiums am Montag von einer unmissverständlichen und endgültigen Ablehnung des Ausnahmeantrags aus.