Erklärung zur Aufsichtsratssitzung am 31.07

Die IG Pro Verein 1896 erklärt folgendes:

1. Die 50+1-Regel gilt auch nach dem heutigen knappen Abstimmungsergebnis von 3:2 zum Beschluss des Aufsichtsrats. Es gelten die Lizenzbedingungen der DFL. Anderslautende Presseberichte
sind falsch!

2. Martin Kind und Hannover 96 können keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der DFL stellen. Es gibt einen wirksamen Beschluss der Mitgliederversammlung, der dies untersagt. (Siehe Antrag:„Einbindung der Mitgliederversammlung vor einem Antrag an die DFL“)

3. Die Satzung ist in diesem Punkt eindeutig. (§15 3. C) Der Satzung)

4. Die Richtigkeit dieser Einschätzung werden wir sowohl durch den Ehrenrat als auch durch ordentliche Gerichte bestätigen lassen.

5. Die getroffenen Zusatzvereinbarungen zum Grundlagenvertrag stellen keinen Wertausgleich für den Verkauf der Management GmbH
dar.

6. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind bindend. (§ 11. 1. der Satzung)

7. Auch die Frage der persönlichen Haftung der Entscheidungsträger werden wir der Klärung zuführen.

Bitte beachtet des Weiteren folgende unserer Veröffentlichungen zu den Thematiken:

Rückblick und Ausblick nach der Mitgliederversammlung 2017
Nachricht des Vereinsvorstands an alle Mitglieder „Mehr Transparenz“
Das Hannover-Modell: Alles für einen!