Wie uns von den Antragstellern Krakau und Waack mitgeteilt wurde, hat sich der Aufsichtsrat Rechtsanwalt Ralf Nestler ihren Ehrenratsanträgen aufgrund einer am 31.07.2017 anstehenden entscheidenden Aufsichtsratssitzung mit einem eigenen Eilantrag angeschlossen. Die Entscheidung des Ehrenrats steht noch aus. In dieser Aufsichtsratssitzung soll u.a. einem Vorstandsbeschluss zum mehrheitlichen Verkauf der vereinseigenen Management GmbH – weit unter Wert und unter Umgehung der Mitgliederbeschlüsse – vom Aufsichtsrat zugestimmt werden. Den Antrag veröffentlichen wir im Anhang.
Sehr geehrte Frau Westermann Krieg,
sehr geehrter Herr Eike,
Sehr geehrte Ehrenratsmitglieder,
hiermit beantrage ich:
Der Ehrenrat möge wegen besonderer Dringlichkeit in der heutigen Sitzung beschließen:
- In der von Valentin Schmidt für den 31.07.2017 einberufenen Aufsichtsratssitzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. dürfen die Mitglieder des Aufsichtsrates keinen Beschluss zur Zustimmung über die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der Hannover 96 Management GmbH gemäß der Beschlussvorlage des Vereinsvorstandes treffen.
- Festzustellen, dass der Vorstand nicht befugt ist, die Mitglieder des Aufsichtsrates über Beschlussvorlagen des Vorstandes zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Begründung:
Ausweislich der beigefügten Tagesordnung zur Sitzung (E-Mailanhang) soll der Aufsichtsrat ohne Information der Mitglieder und insbesondere ohne Bewertung dieser Anteile einer Beschlussvorlage des Vorstandes zustimmen, mit der der Verein seinen einzig verbliebenen und größten Vermögenswert unwiderruflich veräußert.
Dem liegt eine umfassende Beschlussvorlage des Vorstandes vom 14.06.2017 zugrunde, von der ich nicht unverzüglich in Kenntnis gesetzt worden bin. Kenntnis habe ich erst mehr als 1 Monat später erhalten und zwar im Rahmen der Übersendung der Tagesordnung. Trotz unzureichender Vorbereitungs- und Befassungsmöglichkeit mit dem umfassenden Beschluss, sowie zweier Verlegungsanträge zur Sitzung von Aufsichtsratsmitgliedern, ist der Aufsichtsratsvorsitzende nicht bereit zu vertagen oder die Worte “und Beschlussfassung” von der Tagesordnung zu streichen.
Da die Beschlussfassung so formuliert ist, dass nach “Maßgabe des Vorstandsbeschlusses” die Zustimmung erteilt wird, soll gleichzeitig zu zahlreichen Rechtsgeschäften die Zustimmung erteilt werden, welche gegen die Satzung und gegen gefasste Mitgliederbeschlüsse verstoßen.
Jede Seite der Beschlussvorlage des Vorstandes ist mit “vertraulich” gekennzeichnet. Diese als Weisung zu verstehende Anordnung des Vorstandes soll unterbinden, dass die Mitglieder des Vereins Kenntnis davon erhalten, dass für nur 12.750 EUR 51 % der Anteile von 4 Mitgliedern des Vorstandes an den fünften veräußert werden. Gerade ein derartiges Insichgeschäft bedarf einer genauen Überprüfung. Der tatsächliche Wert der Anteile liegt allein schon strategisch und damit auch wirtschaftlich eher im 7, 8 oder 9 stelligen EUR-Bereich.
Ferner schließe ich mich hiermit den Anträgen Waack, Kraukau, Hettwer/Wolf an und unterstütze diese wie eigene Anträge und ergänze diese im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit mit der obigen Begründung.
Das Versprechen des Vorstandes und des Aufsichtsrates auf der Mitgliederversammlung 2015, als heimlich die letzten Anteile des Vereins an der Hannover 96 GmbH & Co KG veräußert worden sind, zukünftig transparent zu sein, ist vom Vorstand gebrochen worden. Ich bitte im Anschluss der Sitzung um eine zeitnahe Information und Bekanntgabe. Ferner bitte ich um Verständnis, dass ich Abwesenheitsbedingt den Eilantrag nicht persönlich abgeben kann.
mit freundlichen Grüßen
Ralf Nestler Mitglied des Aufsichtsrates des Hannoverschen Sportvereins von 1896