Stellungnahme von Pro Verein 1896 zum Newsletter des Vereins vom 17.08.2017

*Das Schreiben von 96 findet ihr auf der offiziellen Internetseite (Link)

1. Die Behauptung des Vorstandes des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V., Pro Verein 1896 habe in letzter Zeit Themen oder Sachverhalte falsch, verzerrt oder unvollständig berichtet, ist unrichtig und wird im Newsletter auch nicht belegt.

So hatte Pro Verein 1896 am 9. August in einer Kurzmeldung von einem Verfahren beim Landgericht Hannover berichtet:

„Das Landgericht Hannover hat den Antrag von Aufsichtsrat Ralf Nestler auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Vorstand von Hannover 96 als zulässig erachtet, aber abgelehnt. Entgegen anders lautenden Mitteilungen liegen aber bisher weder ein Urteil noch eine rechtskräftige Entscheidung vor. Der Antragsgegner (Vereinsvorstand Hannover 96) hatte bereits im Vorfeld beim Landgericht eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt, die durch den gestellten Antrag wirksam wurde. Die darin aufgestellten Behauptungen und die Begründung der Ablehnung werden derzeit geprüft.

Inhaltlich richtete sich der Antrag gegen den Vorstandsbeschluss, eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zugunsten Martin Kinds – unter Missachtung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ohne vorherige Zustimmung der Mitglieder – bei der DFL zu beantragen. Pro Verein 1896 wird über den Fortgang der juristischen Klärung weiterhin berichten.“

Diese Meldung ist vollständig wahr.

Wäre der Antrag von Aufsichtsrat Ralf Nestler nicht zulässig gewesen, hätte das Gericht ihn als unzulässig verworfen und nicht als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht hat vielmehr die Frage, ob zunächst der vereinsinterne Rechtsweg über den Ehrenrat auszuschöpfen sei oder in diesem Eilverfahren gerade nicht, offen gelassen und den Antrag eben nicht als unzulässig verworfen.

Das ist dem Vorstand, dem mit Uwe Krause immerhin auch ein Rechtsanwalt angehört, natürlich bekannt. Der Vorstand verbreitet also bewusst die Unwahrheit, um die Mitglieder zu täuschen.

Dabei war das Gericht im Übrigen irrigerweise davon ausgegangen, der Antragsteller habe kein Ehrenratsverfahren eingeleitet, obwohl der entsprechende Antrag dem Gericht vorgelegt und glaubhaft gemacht worden ist. Pro Verein1896 hatte ihn noch vor der Aufsichtsratssitzung veröffentlicht.

Fakt ist: Es liegen bisher weder ein Urteil noch eine rechtskräftige Entscheidung vor.

Letztlich kann frühestens feststehen, ob der Vorstand juristisch so verfahren durfte, wenn

  1. das OLG Celle über die bereits eingelegte sofortige Beschwerde entschieden hat und
  2. in einem Hauptsacheverfahren abschließend und rechtskräftig geklärt ist, ob der Vorstand rechtmäßig gehandelt hat oder nicht.

Ganz ungeachtet davon ist es moralisch verwerflich, den Mehrheitswillen der Mitglieder zu missachten und heimlich Beschlüsse zu fassen, obwohl die Gremienmitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates auf der Mitgliederversammlung 2015, nach dem ebenso heimlichen Verkauf der letzten Anteile des Vereins an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im September 2014, Besserung gelobt und transparentes Handeln versprochen hatten.

Fakt ist: Dieses Versprechen hat der Vorstand gebrochen.

Gebrochen wurde vom Vorstand auch eines der wesentlichen Versprechen Martin Kinds von der Mitgliederversammlung am 20.12.1999, mit denen er damals um die Zustimmung zur Auslagerung der Profiabteilung geworben hatte, nämlich dass der Verein immer das mehrheitliche Bestimmungsrecht an der Hannover 96 Management GmbH behalten werde und so die ausgelagerte Profigesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) stets werde kontrollieren können.

2. Soweit der Vorstand in seinem Newsletter behauptet, den Gremien von Hannover 96 sei durch den Ehrenrat ausdrücklich bestätigt worden, dass sie bei der Ablehnung von Mitgliedsanträgen satzungsgemäß gehandelt hätten, ist auch diese Behauptung unrichtig.

Die Aufsichtsräte Nestler und Kramer haben auf Nachfrage übereinstimmend mitgeteilt, dass Ihnen keine derartige Entscheidung des Ehrenrats vorliege, noch seien sie vom Aufsichtsratsvorsitzenden Schmidt über eine derartige Entscheidung informiert worden.

Der Vorstand, der ansonsten offenbar gern zitiert, kann daher in seinem Newsletter auch auf kein Schreiben verweisen, in dem den Gremien, also Vorstand und Aufsichtsrat, satzungsgemäßes Handeln vom Ehrenrat bescheinigt worden wäre.

Dies wäre auch abwegig, denn, wie Pro Verein 1896 erfahren hat, war der Vorstand von Aufsichtsrat Nestler sowohl vor der gemeinsamen Sitzung am 31. Juli 2017 – schriftlich, mit Frist zum 15. Juli 2017 -, als auch nochmals in der Sitzung selbst, unter Verweis auf einen entsprechenden zitierten Warnhinweis der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, aufgefordert worden, zu prüfen, ob die pauschale und unbegründete Ablehnung von mehr als 120 Anträgen auf Mitgliedschaft durch den Vorstand die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden könnte.

Der Vorstand verbreitet also auch in diesem Punkt wider besseres Wissen nachweislich die Unwahrheit.

Auch hier sollte der Vorstand besser abwarten, bis der Ehrenrat und ggf. dann später Gerichte entscheiden.

Der untaugliche Versuch des „Reinwaschens“ dieses moralisch verwerflichen Handelns kommt folglich zu früh. Vielmehr sollte der Vorstand den Ehrenrat wahrheitsgetreu und vollständig über den Sachverhalt in Kenntnis setzen, insbesondere darüber, dass er die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder, entgegen der Satzung, den Abteilungsleitern, z.B. dem Abteilungsleiter Hylla (Tradition) entzogen und an sich gerissen hat. Pro Verein 1896 verweist zudem auf die Mitteilung des Fanbeirates (LINK).

3. Der Vorstand behauptet, der Verkaufspreis in Höhe von EUR 12.750,00 für 51 % der Hannover 96 Management GmbH sei marktgerecht.

Fakt ist: Der Vorstand hat ein angeblich von ihm eingeholtes und seinem Beschluss zu Grunde gelegtes Bewertungsgutachten bisher nicht vorgelegt, nicht einmal dem Aufsichtsrat.

Der Vorstand wäre aber verpflichtet gewesen, dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor dessen entscheidender Sitzung ein etwaiges Gutachten vorzulegen. So hatte der Aufsichtsrat gar keine Möglichkeit, die Plausibilität der Bewertung durch den Vorstand zu prüfen.

Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Vorstandsbeschluss auch ohne Nachweis einer pflichtgemäßen gutachterlichen Bewertung seitens des Vorstandes und entgegen der von Aufsichtsrat Nestler in der Sitzung am 31.07.2017 vorgelegten Bewertung des Gutachters Dipl.-Kfm. Christian Müller zugestimmt haben, werden ihr Abstimmungsverhalten den Mitgliedern des Vereins zu erklären haben.

Bemerkenswert ist, dass nach Mitteilung der Aufsichtsräte Kramer und Nestler die Vorstände Kind und Dierich Ihnen gegenüber erklärt haben, ein Gutachten sei vom Vorstand nicht eingeholt worden.

Fakt ist: Bisher ist lediglich ein Gutachten vorgelegt worden und öffentlich bekannt, nämlich das von Aufsichtsrat Nestler eingeholte Gutachten des Dipl.-Kfm. und früheren DFL-Geschäftsführers Finanzen und Lizenzierung, Christian Müller, das von einem Euro-Wert im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich ausgeht.

Fakt ist: Das Gutachten des Dipl.-Kfm. Christian Müller wurde von Aufsichtsrat Nestler in der Sitzung vorgelegt.

Wenn man ein Gutachten nicht lesen und inhaltlich zur Kenntnis nehmen will, was ja durch die Vorlage möglich war, so stellt sich die Frage, wie ernst nimmt der Vorstand seine Vermögensbetreuungspflicht, deren mögliche Verletzung er ja damit in dem Newsletter indirekt und öffentlich einräumt.

Fakt ist damit: Der Vorstand will von der Vernachlässigung seiner Vermögensbetreuungspflicht für unseren Verein ablenken.

Bereits am 3. August 2017 hatte Pro Verein 1896 zu den offensichtlichen Verfahrensmängeln Stellung genommen (Link)

und öffentlich u.a. die zentralen Fragen gestellt:

  • Auf welcher gutachterlichen Grundlage bzw. Bewertung erfolgte die Kaufpreisbemessung der Anteile?
  • Wer hat den Vorstand und den Aufsichtsrat beraten?
  • Warum wurde trotz Vorlage des Gutachtens Müller in der Sitzung durch Herrn Schmidt, Herrn Beck und Frau von Lintel die Sitzung nicht vertagt und ggf. ein weiteres Gutachten eingeholt, wenn doch offenkundig war, dass der Wert 12.750 Euro mehr als zweifelhaft war?
  • Wie haben die einzelnen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ihre Vermögensbetreuungspflicht wahrgenommen?

Den Versuch des Vorstands die Mitglieder und die weitere Öffentlichkeit zu täuschen und den Eindruck zu erwecken, er kenne das Gutachten Müller bis heute nicht, obwohl es bereits in der Sitzung am 31.07.2017 vorlag und Martin Kind es bereits öffentlich bewertet hat, ist beschämend und kann nur als dreist beurteilt werden.
Das jetzt geheuchelte vermeintliche Interesse, hat das Ziel über eigenes pflichtwidriges Handeln hinweg zu täuschen.

Denn Fakt ist: Der Antragsteller Nestler hat das Gutachten dem Antragsgegner (Verein, vertreten durch den Vorstand) im Verfahren vor dem Landgericht Hannover (eingereicht am 02.08.2017 per Telefax und im Original mit Gutachten und weiteren Anlagen am 03.08.2017) zum Zwecke der Zustellung in beglaubigter Abschrift seiner Verfahrensbevollmächtigten über das Gericht zur Verfügung gestellt.

Ferner hat Aufsichtsrat Nestler mitgeteilt, in der Sitzung erklärt zu haben, er werde zudem das Gutachten als Anlage zu Protokoll der Aufsichtsratsitzung reichen. Trotz zweier schriftlicher, aber bisher unbeantworteter Nachfragen, liegt das Sitzungsprotokoll bisher nicht vor, auch nicht im Entwurf.

Warum der Vorstand sich bis heute nicht ansatzweise für die Fakten des vorgelegten Gutachtens interessiert und zugleich etwaige eigene Gutachten, auf die er sich beruft, nicht dem Aufsichtsrat vorlegt, bleibt sein Geheimnis.

Fakt ist: Mit dem Anspruch einer pflichtgemäßen Aufgabenwahrnehmung und Amtsausübung ist dies jedenfalls nicht vereinbar.

Der Vorstand verkennt offenbar, dass nicht der Aufsichtsrat dem Vorstand, sondern umgekehrt der Vorstand dem von den Mitgliedern eingesetzten Kontrollorgan Aufsichtsrat für seine gefassten Beschlüsse Rechenschaft schuldet und von diesem zu überwachen ist.

4. Dem nicht genug, setzt der Vorstand in seinem gestrigen Newsletter in Punkt 4 dem Ganzen die Krone auf:

Der Vorstand erklärt Martin Kind per Newsletter zum notorischen Lügner, hat dieser den Mitgliedern doch mehrfach, zuletzt auf der Mitgliederversammlung am 27. April 2017, zugesagt, der Verein könne jederzeit die Markenrechte zum ursprünglichen Verkaufspreis (von 2,7 Millionen DM = ca. 1,35 Millionen Euro) zurückkaufen.

In seinem Newsletter gibt der Vorstand zudem nur seine juristische Bewertung ab, die er zu einem Faktum qualifizieren möchte.

Erst jetzt gibt der Vorstand, trotz zahlreicher Anfragen, zu, dass das Vorkaufsrecht seit 1999 gar nicht mehr dem Verein gehören soll, da er es bei der Ausgliederung verloren habe. Ob diese Übertragungen wirksam sind oder nicht, bleibt aber offen, denn der Vorstand legt den Mitgliedern den Vertrag, in dem das Rückkaufsrecht im Rahmen der Ausgliederung verlustig gegangen sein soll, nicht vor – heute genau so wenig, wie am 20.12.1999, als kein Mitglied in der Mitgliederversammlung ahnen konnte, worüber man abstimmte.

Wenn der Vereinsvorstandsvorsitzende Kind aber den Mitgliedern erklärt, das Recht bestehe noch, kann man uns bei Pro Verein 1896, die wir diese Aussage natürlich als richtig unterstellen, schlechterdings nicht vorwerfen, Hannover 96 in Misskredit zu bringen. Das macht, mit dieser Intransparenz und den vom Vorstandsvorsitzenden aufgestellten Behauptungen, der Vorstand vielmehr selbst.

Zudem versäumt es der Vorstand, wahrheitsgemäß zu berichten, welche Gegenleistung der Verein für die Markenrechte erhalten haben soll, die immerhin aktuell mit EUR 75 Millionen bewertet werden (LINK -letzter Absatz-Markenrechte) und nun im Vermögen der Investorengesellschaft befindlich sind.

Da der Auslagerungsvertrag mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA geschlossen worden ist, lässt der Vorstand auch das weitere Schicksal der Rückkaufsoption an den Markenrechten offen. Nach Informationen der TAZ soll Vorstand Krause erklärt haben, 2014 habe die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA auf die ursprünglich dem Verein gehörende Option zugunsten der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG verzichtet.

Der Vorstand wird aufgefordert, offen zu legen, welche Gegenleistung der Verein 2014 als Mitgesellschafter der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA für seinen Anteil von 15,6 % im Hinblick auf den Wert der Rückkaufsoption erhalten hat.

Fazit:

Mit dem Newsletter verstrickt sich der Vorstand immer mehr und offenbart eine Pflichtverletzung nach der anderen. Zudem ist es mehr als befremdlich, dass der Vorstand den Vereinsnewsletter missbraucht, um Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten.

Wenn das Landgericht Hannover die Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung erstinstanzlich u.a. damit begründet, die Satzung des Hannoverschen Sportvereins habe eine „Vorstandsdiktatur“ begründet, dann muss diese Diktatur beendet und abgeschafft werden. Denn diese erstinstanzliche und durchaus in Frage zu stellende Begründung zeigt auf, dass die Mitglieder es letztlich selber in der Hand haben, mit ihrem Stimmrecht, die „Vorstandsdiktatur“ zu beenden.

Denn Fakt ist: Nach 20 Jahren Martin Kind verfügt der Verein über keine Profi-Abteilung mehr, keine Markenrechte, keine Nachwuchsmannschaften und gerät, durch einen bereits zum Fitnesscenter zusammengeschrumpften Vereinsbau, in die höchste Verschuldung der Vereinsgeschichte. Damit besitzt der Verein weniger als 1997 und ist sogar auf eine zweifelhafte Patronatserklärung angewiesen, die der Vorstand feiert. Dem entgegen verfügt der Vereinsvorsitzende als Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, bei einem Gesamteigenkapital dieser Gesellschaft in Höhe von ca. EUR 46 Mio., über Vermögenswerte in neunstelliger Höhe.

Wenn der Vorstand wünscht, dass die Fakten und deren korrekte Wiedergabe eine Rolle spielen sollen, dann sollte er auch vollständig, transparent, vor allem aber wahrheitsgmäß informieren.