Vereinsvorstand verstößt gegen Satzung und Gesetz

Am 03.12.2018 teilte der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mit, dass er nicht gedenkt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung, wie sie von Vertretern von Pro Verein 1896 und über 1.300 Mitgliedern beantragt wurde, einzuberufen. Dabei wurden das satzungsgemäße Quorum und alle formalen Voraussetzungen zur Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfüllt, wie der Vorstand selbst zugibt. Hierdurch zeigt sich erneut der mangelnde Respekt des Vorstands vor den Vereinsmitgliedern und der Vereinssatzung.

Die Antragssteller haben bereits Kontakt zu Ihrem juristischen Beistand aufgenommen und werden in Kürze alle notwendigen Schritte einleiten, damit dem Wunsch der Mitglieder entsprechend die außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann. Grundlage hierfür sind § 12 Nr. 2. b) der Vereinssatzung und § 37 BGB, nach denen die außerordentliche Mitgliederversammlung bei Erreichen des notwendigen Quorums durchgeführt werden muss. Der Vorstand verstößt somit zum wiederholten Male gegen die Satzung des Vereins und geltendes Recht.