Am 25.10.2018 erhielten tausende Mitglieder des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. per E-Mail einen Newsletter, der im Absender den Eindruck erweckte, vom eigenen Verein versendet worden zu sein. Unterzeichnet ist der Newsletter von niemandem. Tatsächlich wird im hinterlegten Impressum als Herausgeber jedoch die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA genannt. Der für den Inhalt Verantwortliche wird ebendort mit deren Pressesprecher Heiko Rehberg benannt, einem ehemaligen Journalisten, der bis 2017 bei Madsack angestellt war.
Zweck des Newsletters ist es, die Mitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten zu beeinflussen. So heißt es dort zunächst:
„Informieren möchten wir Sie an dieser Stelle auch über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages bei der Hannover 96 KGaA[…]“
Diese für den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. nachteilige „Information“ hatte Pro Verein 1896 bereits vor vier Wochen aufgedeckt und die Beschränkungen der dem Verein gehörenden Komplementärgesellschaft durch Martin Kind offenbart.
Weiter heißt es im Newsletter:
„Dieser wurde auf der Basis des Unternehmensrechts modifiziert….“
Dieser Satz ist so nichtssagend wie dehnbar. Denn was gehört zum Unternehmensrecht? Bei einer ausgelagerten Profifußballgesellschaft gehören unzweifelhaft die unternehmensrechtlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen der Satzungen der DFL und des DFB dazu, denn diese bilden das unternehmerische Umfeld.
Zur Basis des Unternehmensrechts bestimmt § 8 Absatz 2 des DFL-Statutes:
“Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 %, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat wie ein an der Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.“
Richtig müsste es also im Newsletter heißen: „Dieser wurde entgegen dem Unternehmensrecht modifiziert…“
Weiter heißt es lapidar:
„Die für die Geschäftsführung zustimmungspflichtigen Geschäfte wurden definiert.“
Welche Geschäfte das sind, erfährt das Mitglied nicht. Verschwiegen werden insbesondere die weitreichenden und rechtswidrigen Beschränkungen der dem Verein zu 100 % gehörenden Hannover 96 Management GmbH und der uneingeschränkten Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis. Somit ist die Lizenzvoraussetzung „uneingeschränktes Bestimmungsrecht“ direkt betroffen.
Nachzulesen sind diese Beschränkungen hier.
Weil Martin Kind seine persönliche Vorteilsnahme vertuschen und die Mitglieder für dumm verkaufen will, lässt er von seinem Kommunikator Heiko Rehberg weiter in den Newsletter schreiben, was alles nicht tangiert wäre:
„Die Satzung des Muttervereins wird hiervon nicht berührt – ebenso wenig die Mehrheitsverhältnisse sowie die Verteilung der Stimm- beziehungsweise Kapitalanteile.“
Auch diese Passage ist absolut nichtssagend, denn diese Punkte wurden niemals infrage gestellt. Es hätte nur noch der Hinweis gefehlt, dass auch die Ablesung der letzten Wasserzählermeldung nicht berührt worden sei.
Die eigentlich wichtigen Punkte, nämlich die Aushebelung der im DFL-Statut genannten Voraussetzung zur Erlangung der Bundesligalizenz und die massive Schmälerung des Vereinsvermögens, verschweigt das (Kommunikations-)System Kind ganz bewusst.
Wer sich diese Aufklärung wenigstens zum Ende des Newsletters hin erhofft hat, sieht sich getäuscht, denn dort liest man lediglich:
„Es handelt sich ausschließlich um eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung. Die Lizenz der Fußball-Bundesligamannschaft war und ist dadurch nicht gefährdet.“
Die letztere Behauptung wird gar nicht erst versucht zu belegen, weil es, wie auch Martin Kind weiß, gar nicht geht. Dennoch soll ein weiterer Verstoß der „gesellschaftsrechtlichen Entscheidung“ nicht unerwähnt bleiben:
In Nr. 7 der Präambel des Grundlagenvertrags von Hannover 96 erkennt auch die KGaA die Grundsätze und Prinzipien der Wertegemeinschaft des deutschen Fußballsports an, wie diese sich auch aus den Satzungen von DFL und DFB ergeben. Ein Grundsatz ist die 50+1-Regel.
Wenn die Verletzung des Grundlagenvertrags zu Lasten des Vereins, der eigentlich die Zusammenarbeit bei Hannover 96 regeln sollte, eine gesellschaftsrechtliche „Normalität“ für Martin Kind ist – und genau diesen Eindruck vermittelt der Newsletter – lässt das System Kind tief blicken.
Dazu regelt der Grundlagenvertrag zwischen Verein, Profigesellschaft und der Investorengesellschaft um Martin Kind übrigens auch, wer sich zu welchen Themen zu äußern hat und wer nicht:
„Die Vertragspartner arbeiten jeder für sich, in komplett getrennten wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen […]“
und
„Die Geschäftsführungen von H 96 KGaA und H 96 S&S werden sich nicht öffentlich zu Belangen des Vereins H 96 e.V. äußern.“
Rückendeckung bekommt Martin Kind dabei ausgerechnet von den Vereinsverantwortlichen Uwe Krause (Vorstand) und Michael Beck (Aufsichtsrat) als Bestandteil des Systems Kind. Obwohl diese die Vertreter des Vereins in den Aufsichtsräten der KGaA und der Management GmbH sind, haben sie auf der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung der KGaA durch Abwesenheit geglänzt und bereits im Vorfeld auf ihr Teilnahmerecht verzichtet und somit Martin Kind alleine und unkontrolliert handeln lassen, der der Hauptprofiteur dieser Änderungen zu Lasten des Vereins ist.
Natürlich kommt es Martin Kind unter diesen Umständen leicht über die Lippen zu behaupten, er wolle keinen Lizenzentzug, denn er würde sich ja auch selbst schädigen, was unbestritten zutrifft. Er missbraucht aber seine Stellung und Verantwortung, um sich einen Klageweg gegen die 50+1-Regel zu eröffnen. Dass eine Sanktion der DFL folgen wird, weiß auch Martin Kind. Sein Kalkül: Es folgt mutmaßlich zunächst nicht direkt der Lizenzentzug, sondern eine mildere Strafe, gegen die er dann klagen kann, um so die 50+1-Regel auf den gerichtlichen Prüfstand zu bringen.
Pro Verein 1896 hatte erst auf der Informationsveranstaltung am 23.10.2018 auf die Notwendigkeit der strukturellen und personellen Erneuerung hingewiesen. Dieser Newsletter ist leider nur ein kleiner aber vielsagender Baustein im System Martin Kind. Wir fordern daher alle Mitglieder auf, sich für die Erneuerung einzusetzen. Unterstützt den Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung – Jetzt!
Alle Mitglieder des Vereins, also Fördermitglieder, aktive Sportler, passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und jedes einzelne Familienmitglied, ganz gleich ob als Mitglied von EDDIs Rudel oder Elternteil, können sich diesem Antrag anschließen. Mitglieder, die nicht volljährig sind, benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden:
Die Anträge können beim Heimspiel gegen den FC Augsburg am morgigen Samstag im Stadion am Stand der Roten Kurve im Zwinger hinter der Nordkurve ausgefüllt und abgegeben werden.
Wer es nicht zum Spiel schafft, kann den Antrag ausgefüllt im Original per Post einsenden an:
Rechtsanwälte Scholz
Ricklinger Straße 5 b
30449 Hannover
https://www.rechtsanwaelte-scholz.de/
Natürlich kann der Antrag auch vor Ort in den Briefkasten geworfen werden. Gleiches gilt für folgende Adresse:
Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes
Bahnhofstraße 11
31008 Elze
http://rascherer.de/
Zu den jeweiligen Öffnungszeiten kann der Antrag aber auch persönlich abgegeben werden bei:
Hannover Streetwear
Lavesstraße 22
30159 Hannover
https://www.hswmerch.de/shop/hannoverstreetwear/
Shirtbox Linden
Kötnerholzweg 33
30451 Hannover
https://de-de.facebook.com/ShirtboxLinden/
Alle wichtigen Informationen dazu sind in unserer F.A.Q. zu finden.