Mitteilung: Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 hat am heutigen Tage eine

Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

zum Antrag von “Hannover 96” auf eine Ausnahmegenehmigung für Martin Kind von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Muttervereins an der ausgegliederten Lizenzfußballabteilung gemäß Lizenzierungsordnung (50+1-Regel) an die Präsidien von DFB und DFL, den Vereinen und Clubs der DFL und dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen versandt bzw. eingereicht.

Pro Verein 1896 macht in der aus über 50 Seiten bestehenden Begründung und den über 350 Anlagenseiten deutlich, dass eine erhebliche und ununterbrochene Förderung von Martin Kind nicht vorliegt und dem Antrag nicht stattgegeben werden kann und darf. Voraussichtlich Ende kommender Woche erwartet Pro Verein 1896 eine Entscheidung der DFL. Für den Fall der Ablehnung des Antrages und einer möglichen Klage Martin Kinds vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen wurde dem Gericht bereits ebenso vorsorglich die Schutzschrift übersandt, ebenso wie dem DFB-Präsidium, welches im Falle der Zustimmung des DFL-Präsidiums über einen dann von der DFL zu stellenden Antrag auf Zustimmung beim DFB entscheiden müsste.