Faktencheck “Markenrechte”

Lange Zeit war unklar, wie es sich mit den Markenrechten bei Hannover 96 wirklich verhält. Klar war nur, dass aktuell die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co.KG (“S&S”) die Inhaberin der Rechte an allen eingetragenen Marken des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. (“Verein”) ist. Zur Abwendung der befürchteten Insolvenz des Vereins wurden die Rechte im Jahr 1998 an die als Sanierungsgesellschaft gegründete S&S übertragen. Für die Übertragung erhielt der Verein eine Summe, die nach heutigen Maßstäben einem Almosen gleichkommt. Für 2,7 Millionen DM, also etwa 1,38 Millionen Euro, wechselte das Paket den Besitzer. Dabei kann nur schwerlich von einer Sanierungsmaßnahme gesprochen werden, zumal mit dem Verkauf eine Nutzungsvereinbarung getroffen wurde, die dem Verein eine vertragliche monatliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 15.000 DM (Netto) bescherte. Setzt man als Grundgedanken eine Förderung des Vereins voraus, so wären andere Lösungen als deutlich günstiger einzuschätzen. Beispielsweise wären mit der Absicherung eines Darlehensvertrags durch die Markenrechte Lizenzgebühren in der entgegengesetzten Richtung, also zum Verein, geflossen. Dieses Darlehen wäre längst vollständig getilgt. Die Markenrechte würden heute noch dem Verein gehören und er hätte eine sichere Einnahmequelle aus der Verwertung der Marke.

Um den Rückerwerb durch den Verein im Anschluss an die Sanierung abzusichern, vereinbarte man damals vertraglich eine Rückkaufoption zu den Konditionen des Verkaufs. Klingt erstmal gut. Und der damalige und heutige Vorstandsvorsitzende, Martin Kind, zeigte sich auch gerne aufrichtig, indem er stets, zuletzt noch auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 27. April 2017, freimütig erklärte, dass der Verein diese Option jederzeit ziehen könne. Das Rückkaufsrecht des Vereins hatte Martin Kind in der Vergangenheit mehrfach öffentlich betont. Großartig, dachten die Mitglieder, und stimmten einem Antrag auf Rückkauf der Markenrechte mit klarer Mehrheit zu. Somit erhielt der Vorstand den Auftrag, den Kauf der Markenrechte voranzutreiben. Und er nahm ihn an und beteuerte, man wolle sich gleich darum kümmern.

Die Aufregung um die Mitgliederversammlung wollte sich schon legen, jedoch gab es keinerlei Rückmeldung zum Fortschritt der Angelegenheit. Also nahm Pro Verein 1896 am 16. Mai 2017 das Heft des Handelns in die Hand. Mit einer Anfrage an den Vorstand verlangte Pro Verein 1896 konkrete Informationen zum Sachstand dieses Geschäftsvorgangs. Eine erste Reaktion auf die Anfrage gab es am 19. Juni 2017:

“Ihr Schreiben ist eingegangen. Die Mitgliederversammlung kann Empfehlungen geben, entscheiden und verantworten muss der Vorstand.”

Interessant auch, dass der Vorstandsvorsitzende des Vereins seine Antwort auf Briefpapier der S&S verschickte. Am 30.Juni 2017 erhielt man eine zweite Antwort des Vorstandsvorsitzenden, der noch einmal den Eingang der Anfrage bestätigte und nun mitteilte: “Der Vorgang wird in der nächsten Vorstandssitzung thematisiert.” Das Briefpapier der S&S war wohl gerade aufgebraucht, also nahm man wahlweise das der Spielbetriebsgesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (“KGaA”).

Im Nachgang fällt auf: Der Vorstand hatte bereits am 14. Juni 2017 eine Sitzung, in der ein sehr komplexer Beschluss gefasst wurde. Dieser diente dann am 31. Juli 2017 als Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat. Wie wir an den geplanten Änderungen des Grundlagenvertrags leicht erkennen können, war auch das Thema Markenrechte Inhalt dieser Sitzung. Das Ergebnis der “Verhandlungen”: Bei Drittverwertung der Rechte soll der Verein künftig zu 50% an den Einnahmen beteiligt werden. Man könnte jetzt sagen:

“Das ist doch besser als Nichts!”

Einspruch!

1. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht die vollständige Rückübertragung der Rechte an den Verein vor.

2. In der Begründung des Antrags wurde angeführt: Der richtige Zeitpunkt sei jetzt, weil die Vereinsführung und die Spitzenpositionen der Wirtschaftsunternehmen in Personalunion besetzt sind.

Am 10. August 2017 kam eine offizielle Rückmeldung des Vorstands, vertreten durch Uwe Krause, die den “selbstlosen” Vereinsvorstandsvorsitzenden Martin Kind schwer kompromittierte. Zitat:

“Selbstverständlich ist der Vorstand Ihrer Empfehlung gefolgt und hat bei der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Träger der Rechte) nachgefragt, ob die Rechte an den von Ihnen erwähnten Wort- und Bildmarken an den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. veräußert werden können. Die Geschäftsleitung hat uns jedoch mitgeteilt, dass eine Veräußerung nicht in Betracht kommt.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle, dass Sie mit Ihrem Antrag (das ergibt sich aus der Begründung) einem weit verbreiteten Irrtum unterliegen. Hannover 96 e.V. besitzt kein Rückkaufsrecht. Dieses Rückkaufsrecht ist zwar 1998 beim Verkauf der Markenrechte vertraglich vereinbart worden, ist dann aber 1999 im Zuge der Ausgliederung des Profifußballs aus dem Verein auf die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA übergegangen. Aber auch dort besteht es seit dem Abschluss des Grundlagenvertrages 2014 nicht mehr.”

Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Martin Kind, hat demnach auf der Mitgliederversammlung am 27. April 2017 die Unwahrheit gesagt. Oder positiver ausgedrückt: Er hat plötzlich gelernt, die Dinge auseinander zu halten. Denn als Geschäftsführer der S&S ist er nun nicht bereit, das Geschäft abzuwickeln.

Uwe Krause setzt aber noch eins oben drauf. Zitat:

“Die Markenrechte liegen also ohne Rückkaufsoption allein bei der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG. Dort sind sie auch gut aufgehoben, zumal Hannover 96 e.V. diese Rechte für seine Zwecke unentgeltlich nutzen kann und – das werden Sie sicherlich aus der Presse verfolgt haben – der Verein Zusatzeinnahmen aus Lizenzvergaben erwarten kann, wenn die DFL dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel zustimmt.”

Ein Geldfluss aus den Markenrechten an den Verein ist also an die Bedingung gekoppelt, dass die DFL der Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zustimmt.

Es steht wohl nicht zu befürchten, dass Uwe Krause für diese Einlassung von seinem Vorstandsvorsitzenden gemaßregelt wird. Martin Kind stellt diese Antwort jedoch in ein ganz schlechtes Licht. Jetzt steht er in der Vereinsöffentlichkeit als Lügner da. Sein oftmals gepriesener Geschäftssinn wirkt sich auch in dieser Angelegenheit zum Nachteil des Vereins aus. Und das in einem Kontext, der nicht beispielhafter für einen Interessenkonflikt stehen kann. Der Vorstand des eingetragenen (gemeinnützigen) Vereins verkaufte seinem Vorstandsvorsitzenden, in seiner Funktion als Geschäftsführer der S&S, zwecks Abwendung der befürchteten Insolvenz, einen Vermögenswert. Die Rückabwicklung zieht dieser trotz eigener gegenteiliger Aussage vom April 2017 nun nicht in Betracht. Stattdessen erzeugt Uwe Krause erneut Druck auf die Mitglieder und teilt mit, dass Geld nur dann fließt, wenn dem Wunsch des Vorstandsvorsitzenden entsprochen wird und der Verein ihm die Mehrheitsanteile der Hannover 96 Management GmbH (“Management GmbH”) verkauft.

Martin Kind und Uwe Krause handeln nicht zum Wohle des Vereins. Vielmehr schmücken sie die Braut – unsere ausgegliederte Profifußballabteilung – für den Prinzen und umgehen dabei den erklärten Willen der Mitglieder!

Damit ist es aber nicht getan. Wie Uwe Krause Anfang August der TAZ gegenüber erklärte, soll die KGaA, vertreten durch ihre Komplementärin, die Management GmbH, diese vertreten durch Martin Kind, 2014 einen Verzicht auf die im Jahre 2000, im Wege der Auslagerung, rückwirkend zum 01. Juli 1999, vom Verein übertragene Rückkaufsoption erklärt haben.

Schon für die Einbringung der Rückkaufsoption an den Markenrechten durch den Verein in die Spielbetriebsgesellschaft KGaA, anlässlich der Auslagerung, ist kein Kaufpreis gezahlt worden. Da der Verein nur 49 % der Aktien an der KGaA erhielt und die S&S 51 %, verlor der Verein als Gesellschafter zugunsten der S&S zugleich auch 51% des Werts der Rückkaufsoption ohne Gegenleistung.

Doch in den Folgejahren sollte es noch schlimmer kommen für den Verein. Denn dessen Anteile an der KGaA wurden durch Kapitalerhöhungen zum Nominalwert der Aktien, ohne Ausgleich an den stillen Reserven, kontinuierlich verwässert, sodass von ursprünglich 49 % 2014 nur noch 15,66 % in Vereinshand waren. Der Verein durfte nicht teilnehmen an den Kapitalerhöhungen. Die Möglichkeit einer späteren Teilnahme wurde vom Vorstand nicht wahrgenommen.

Wäre der Verein erheblich gefördert worden oder hätte der Vorstand den Mitgliedern reinen Wein eingeschenkt, wäre die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen aber möglich gewesen. Schließlich haben immer mehr Fördermitglieder im guten Glauben, den Verein zu unterstützen, jährlich hohe sechsstellige Förderbeiträge geleistet.

Die besondere Ironie der Geschichte liegt darin, dass die, praktisch durchgehend von Martin Kind geführte, Spielbetriebsgesellschaft KGaA, Jahr für Jahr, ob unvermeidlich sei mal dahin gestellt, so schlecht wirtschaftete, dass deren Ergebnisse diese Kapitalerhöhungen überhaupt erst notwendig machten, die dann der, wiederum praktisch durchgehend von Martin Kind geführte, Verein nicht mitgehen durfte und so seine Anteile sukzessive an die ebenfalls von Martin Kind geführte S&S verlor, deren Mehrheitsgesellschafter er zudem ist. Dieses Modell stieß erst an seine Grenze, als die Mannschaft von Hannover 96 zweimal hintereinander überraschend in der Europa League spielte und die KGaA in der Folge unerwartet erhebliche Einnahmen erzielte.

Was passierte nun 2014? Dem Verein wurde in einem Grundlagenvertrag ein kostenloses Nutzungsrecht an der Marke Hannover 96 eingeräumt. Es standen aufgrund der zweimaligen Europa League-Teilnahme Gewinne von über 7 Millionen Euro an. In dieser Situation wurden schnell und bekanntlich heimlich die letzten Anteile des Vereins an die S&S verkauft – zu einem nicht nachvollziehbaren Kaufpreis, ohne Bewertung der Rückkaufsoption an den Markenrechten und ohne die stillen Reserven der Spielerwerte zu berücksichtigen.

In Frankfurt hatte der dortige Verein gerade mit der Spielbetriebsgesellschaft einen Vertrag zur Vermarktung der Marke Eintracht Frankfurt geschlossen, der dem Frankfurter Verein jährlich einen einstelligen Millionenbetrag hierfür einbringt.

In Hannover handelten die Vereinsvorstände Martin Kind und Uwe Krause angesichts dieser Situation umgehend, um das Risiko auszuschließen, dass auch unser Verein Einnahmen aus den Markenrechten erzielen könnte. Sie brachten die Rechte daher endgültig dahin, wo sie, nach Uwe Krauses eigener Aussage, „hingehören“: in die S&S.

Wann der Verzicht nun genau erklärt worden ist, ist nicht bekannt, auch nicht, wo sich diese brisante und geheim gehaltene Unterlage befindet. Als Gesellschafter bis Mitte 2014 müsste der Verein im Besitz dieser Verzichtserklärung sein. Selbst wenn der Verzicht vor dem Verkauf der letzten Anteile stattgefunden haben sollte, hätte der Verein eine Ausgleichszahlung erhalten müssen.

Die Markenrechte wurden von dem renommierten Londoner Markenbewertungsunternehmen Brand Finance im Juni 2017 auf 75 Millionen Euro geschätzt. Auch wenn der Wert 2014 geringer gewesen sein sollte, so hätte dem Verein eine Ausgleichszahlung in Höhe des Wertes von 49% abzüglich der Beträge zugestanden, die notwendig gewesen wären, um die Kapitalerhöhungen mitzutragen. Selbst bei einer Verzinsung dieser Beträge ist dem Verein ein Vermögensschaden im zweistelligen Millionenbereich entstanden.

Dies ergibt eine einfache Rechnung, wenn man sich die Kapitalentwicklung der KGaA ansieht:

KGaA

Kapitalentwicklung

EUR

Aktien

Anteil %

Aktionäre

25.02.2000

2.557.000

1.253.000

49,00%

HSV v. 1896 e.V.

1.304.000

51,00%

S&S

11.04.2005

4.500.000

1.253.000

27,84%

HSV v. 1896 e.V.

3.247.000

72,16%

S&S

22.12.2005

5.000.000

1.253.000

25,06%

HSV v. 1896 e.V.

3.747.000

74,94%

S&S

01.07.2011

8.000.000

1.253.000

15,66%

HSV v. 1896 e.V.

6.747.000

84,34%

S&S

22.09.2014

8.000.000

0

0,00%

HSV v. 1896 e.V.

8.000.000

100,00%

S&S

01.07.2015

13.000.000

13.000.000

100,00%

S&S

Hätte der Verein die Kapitalerhöhungen bis zu seinem Ausscheiden 2014 mitmachen dürfen, hätte er 2,667 Millionen Euro einbringen müssen oder, über den Zeitraum von abgerundet 14 Jahren gerechnet, 190.500 Euro p.a.. Schon mit dem Jahresgewinn allein für 2014 hätte der Verein die Kapitalerhöhungen, sogar verzinst, ausgleichen bzw. bezahlen können und müssen.

Im September 2014 hatte der Verein 13.482 Fördermitglieder, 3.784 passive Mitglieder und 3.062 aktive Mitglieder. Die Förder- und passiven Mitglieder, die im Wesentlichen wegen des Profifußballs Mitglieder sind, erbrachten in 2014 Beitragseinnahmen in Höhe von ca. 1 Million. Euro jährlich. Weshalb sollte dann nicht etwa 20 % davon verwendbar gewesen sein, um die Kapitalerhöhungen mitzutragen oder nachzuholen? Warum standen diese Mittel nicht zur Verfügung oder wurden im Darlehenswege, durch Beitragserhöhungen oder Sonderumlagen der Mitglieder, zu beschaffen versucht?

Denn so heißt es in der notariellen Urkunde über die Niederschrift über eine außerordentliche Hauptversammlung der KGaA vom 22. Mai 2005, des Notars Dr. Rainer Ropohl, Nr. 841 der Urkundenrolle 2005:

Der Vorsitzende [Anmerkung Pro Verein 1896: gemeint ist der Vorsitzende der Hauptversammlung, Rolf Röschlau] erläuterte die Notwendigkeit der Kapitalerhöhung und stellte die Gründe für die ausschließliche Bezugsberechtigung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG dar. Die Gesellschafter erklärten insoweit ausdrücklich auf einen schriftlichen Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Bezugsrechtsausschluss des Hannoverschen Sport-Vereins von 1896 e.V. bzw. zum alleinigen Bezugsrecht der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zu verzichten.“

Weshalb, trotz der Brisanz, auf eine schriftliche Begründung von Jörg Voltmer und Rolf Röschlau als vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder des Kommanditaktionärs, also des Vereins, verzichtet worden ist, ist unverständlich.

Es heißt dann weiter in dieser Urkunde des Notars Ropohl:

Den Gesellschaftern wurde verdeutlicht, dass sich mit der einseitigen Bezugsberechtigung die Beteiligungsverhältnisse bei der Hannover 96 GmbH & Co. KG zugunsten der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG verschieben.“

Man wusste also, was man tat, um dann auch festzustellen:

Die Gesellschafter waren sich jedoch darüber einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Kapitalerhöhung allein aus Mitteln der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG erforderlich ist.“

Und dann folgt in der Niederschrift, wovon der Vorstand um Martin Kind nie Gebrauch gemacht hat, es aber hätte machen können und müssen:

Dem Hannoverschen Sport-Verein von 1896 e.V. wird insoweit die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung seine Kapitalbeteiligung wieder aufzustocken […]“.

Dabei wäre es im Sinne einer korrekten Vermögensfürsorge für den Verein richtig gewesen, wenn die S&S den Anteil der Kapitalerhöhung für den Verein, wenn dieser finanziell nicht in der Lage gewesen sein sollte, die Kapitalerhöhung mitzugehen, darlehensweise zu ermöglichen, z.B. mit 4% verzinst, oder dies spätestens 2014 zu korrigieren. Dies, indem der Verein der S&S den Betrag (nebst z.B.) 4 % Zinsen erstattet hätte, der ihm den Anteil von 49 % am Gesamtkapital von 8 Millionen Euro wieder verschafft hätte.

Dass im geheimen Grundlagenvertrag zwischen dem Verein, der KGaA und der S&S, den der Vereinsvorstand mit Beschluss vom 02. Juli 2014 angenommen hat, sämtliche Vereinbarungen der Beteiligten pauschal und ohne Nennung der Verträge bzw. Vereinbarungen aufgehoben worden sind, d.h. heißt noch vor dem Verkauf der letzten Anteile des Vereins, soll hier vermerkt werden.

Selbst wenn man die Markenrechte nur mit 50 Millionen Euro in 2014 bewerten würde, also 1/3 weniger als jetzt laut Brand Finance, so ergibt sich rechnerisch, gerundet ein Wert der Markenrechte, bei 49 % KGaA-Anteilen 2014, in Höhe von 24,5 Millionen Euro für den Verein. Unter Beachtung einer korrekten Vermögensfürsorge ergibt sich somit nachfolgendes: Zieht man den Betrag in Höhe von 2,667 Millionen Euro ab, der erforderlich gewesen wäre, um die 49 % zu halten bzw. wieder zu erlangen und verzinst diesen sogar noch mit 4 % nachträglich für den Zeitraum der ursprünglichen Kapitalerhöhung bis zur angenommen Nachholung 2014, so verbleiben abgerundet 21 Millionen Euro. Hiervon ist noch der anteilige Kaufpreis an der Rückkaufsoption an den Markenrechten zum ursprünglichen Kaufpreis in Abzug zu bringen, so dass noch immer ca. 20,3 Millionen Euro Vermögensnachteile für den Verein, durch unzureichende Vermögensfürsorge seitens Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins 2014 verbleiben.

Selbst bei 15,66 % KGaA-Kapital ergibt sich bei diesem, die Markenrechte bereits auf 1/3 abgewerteten Szenario, für den Verein noch ein Vermögensverlust durch die Verzichtserklärung der KGaA, ausgesprochen von Martin Kind als Geschäftsführer der Management GmbH gegenüber dem Geschäftsführer der S&S-Komplementärin, vertreten durch Martin Kind, in Höhe von abgerundet 7,6 Millionen Euro (Abzug des Kaufpreisanteils für die Rückkaufsoption bereits eingerechnet).

Aber man kann es auch noch einfacher sagen:

Hätte der Vorstand die Rückkaufsoption noch vor der Auslagerung gezogen, hätte er jedes Jahr nicht nur Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte von der S&S erhalten und auch jede Kapitalerhöhung mittragen können, sondern er würde heute über Markenrechte in Höhe von 75 Millionen verfügen. Diese Werte sind dem Verein verloren gegangen und jetzt in Privatbesitz, mehrheitlich von Martin Kind.

Martin Kind lässt sich als Vereinsretter aus der 1997 angeblich drohenden Insolvenz feiern. Wenn der Verein saniert worden wäre, hätte dieser nicht nur die Kapitalerhöhungen mittragen können und müssen, sondern der Vorstand hätte schon 1998 oder 1999 bzw. Anfang 2000 die Rückkaufsoption an den Markenrechten zum ursprünglichen Kaufpreis ziehen müssen. Auch eine nur darlehensweise Hingabe oder Verleihung wäre möglich gewesen, wenn man das Wohl des Vereins im Sinn gehabt hätte.

Auch hätte der Vorstand, bei fürsorglicher Wahrnehmung seiner Vermögensbetreuungspflichten für den Verein, dessen Markenrechte der S&S, gegen jährliche Zahlung, zur Verwertung zur Verfügung stellen können. Da Martin Kind in Personalunion auf beiden Seiten handelte, war das auch ohne weiteres möglich. Denn die Markenrechte wurden Anfang 1998 zur Sanierung, insbesondere zur Liquiditätsbeschaffung, vorübergehend übertragen. Tatsächlich wurde aber eben nicht saniert, sondern geschickt und billigst Vereinsvermögen in Privatvermögen transferiert.

Selbst Ausreden, der Verein habe kein Geld gehabt, sind untauglich, weil der Rückkaufspreis über ein Darlehen oder eine vorübergehende kostenfreie Nutzung durch die S&S hätte abgezahlt werden können.

Dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der S&S, insbesondere aber Martin Kind, war der Wert der Markenrechte auch bewusst, wie schon der umgehende Schutz der Markenrechte belegt.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Nicht der Verein wurde durch Martin Kind gefördert, sondern der Verein förderte die S&S in einer Höhe, die, wenn es eine Ausnahmegenehmigung für die Übernahme von Anteilen an der S&S geben würde, über jetzt 19 Jahre eine ununterbrochene und erhebliche Förderung der S&S durch den Verein belegen würde.

Dass Martin Kind und der Vorstand Angst haben, die Mitglieder über den Inhalt des bei der DFL gestellten Antrags zu informieren, verwundert nicht. Denn er wird kaum die Wahrheit in Bezug auf die Markenrechte darstellen.