Am 25.08. hatten wir beim Aufsichtsrat eine Stellungnahme zu den Umständen der Vorstandsbenennung angefordert.Mittlerweile liegt uns eine Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden Valentin Schmidt vor, in welcher der 10.08.2016 als Tag der Vorstandsbestellung bestätigt wird. Da unsere weiteren Fragen inhaltlich nicht beantwortet wurden, haben wir erneut um Erläuterung des Verfahrens gebeten. Die Satzungskonformität der Vorstandsbestellung muss für jedes Mitglied nachvollziehbar sein und unterliegt unserer Einschätzung nach nicht einer etwaigen Geheimhaltung.