Wie am vergangenen Freitag berichtet, hat Pro Verein 1896 eine Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. zum Antrag von “Hannover 96” auf eine Ausnahmegenehmigung für Martin Kind von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Muttervereins an der ausgegliederten Lizenzfußballabteilung gemäß Lizenzierungsordnung (50+1-Regel) an die Präsidien von DFB und DFL, den Vereinen und Clubs der DFL und dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen versandt bzw. eingereicht. Zudem wurden die Unterlagen am Samstagvormittag an verschiedene Pressekontakte geschickt, u.a. natürlich auch Madsack (Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse uvm.).
Aufgrund des großen Interesses an den ausgeführten 50+1 Seiten (+Deckblatt) möchten wir die Schutzschrift auch der interessierten Allgemeinheit zur Verfügung stellen:
Hier kann sich jeder Interessierte Fan bzw. jedes interessierte Mitglied des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. selbst ein Bild darüber machen, ob er oder sie es für angemessen hält, dass dem Antrag nach einem Erwerb von 51 % der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH für 12.750 Euro durch und zum Vorteil Martin Kinds durch DFL und DFB stattgegeben werden sollte. Zum Vergleich mit den ursprünglich durch die DFL aufgestellten Richtwerten für eine solche Übernahme sei dabei noch einmal auf den Inhalt des sogenannten DFL-Papiers verwiesen .
Unter normalen Umständen dürften weder DFB noch DFL dem Antrag auch nur annähernd zustimmen. Die Schwelle der Möglichkeit auf eine Ausnahmegenehmigung durch die DFL würde derart herabgesetzt werden, dass sie der faktischen Abschaffung der 50+1-Regel gleichkommen würde. Wir sind zuversichtlich, dass dies in den entsprechenden Gremien erkannt und entsprechend bewertet wird.