Allen Interessierten wollen wir die Inhalte der Informationsveranstaltung im nachhinein dokumentieren. Wir sind uns bewusst, dass es in den Vorträgen sehr viele Informationen gab die man nicht alle sofort verarbeiten konnte. Deshalb werden wir nach und nach weitere Aufarbeitungen und Informationen zu verschiedenen Themen online stellen. Wir beginnen mit einer Zusammenfassung des Abends. Rund 250 Besucher haben unsere Einladung in das CongressCentrum Wienecke XI. Hannover an diesem Abend wahrgenommen. Unter den Gästen waren auch mehrere Funktionsträger unseres Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. Die Zusammenfassung kann man hier als PDF herunterladen (ohne Bilder) oder im folgenden nachlesen:
Die Initiativgruppe „Pro Verein 1896“ lud gemeinsam mit der IG Rote Kurve, dem Fanbeirat und dem FUV96 e.V. alle Vereinsmitglieder und Interessierte zu einer Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten der Mitbestimmung in modernen Sportvereinen mit angegliederten Profifußballgesellschaften ein. Ein spezielles Augenmerk richteten wir dabei auf unseren Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. Wir gaben einen Ausblick auf die diesjährige Mitgliederversammlung mit den anstehenden Aufsichtsratswahlen und gaben Informationen, warum aktive Mitbestimmung durch eine Vereinsmitgliedschaft wichtiger denn je ist.
Darüber hinaus freuten wir uns auf einen Vortrag von Andreas Rettig zu den Themenbereichen:
– Ausgliederung im Profifußball im Rahmen der 50-plus-1-Regelung
– komplette Übernahmen durch Investoren
– „der St. Pauli-Antrag“
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick zum Verlauf:
Veranstaltungsablauf
Begrüßung und Vorstellung der Initiative Pro Verein 1896
Die Teilnehmer auf dem Podium waren:
Benjamin Meuer, IG Rote Kurve
Lasse Gutsch, Fanbeirat
Ralf Nestler, ProVerein1896, Satzungskommission
Dr. Andreas Hüttl, FUV e.V./Satzungskommission Hannover 96
Andreas Rettig, Geschäftsführer FC St. Pauli
Valentin Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzender Hannover 96 e.V.
Die Begrüßung der insgesamt rund 250 Besucher übernahm Dr. Andreas Hüttl.
Ralf Nestler stellte die Initiative von Vereinsmitgliedern ProVerein 1896 vor. ProVerein 1896 stehe für u. a. für mehr Transparenz und demokratische Teilhabe im Verein sowie die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Vereinsmitglieder sowie des Aufsichtsrates. Vor allem wolle man auch die Breitensportabteilungen unterstützen. ProVerein 1896 positioniert sich für den Erhalt von 50+1 und versteht sich als Bewegung, da über die Mitgliedschaft im Verein dieses Ziel erreicht werden könne. Hervorzuheben sei die breite Unterstützung seitens der Mitglieder, Fangruppen und Fans.
Gastvortrag Andreas Rettig mit den Themenschwerpunkten:
Die Auslagerung im Profifußball – ein Abriss
Zunächst ein Blick zurück von Andreas Rettig: Die Werte des Fußballs sind Teilnahme und Teilhabe sowie die Wettbewerbsintegrität. Grundstruktur ist der Verein, in den sich jeder einbringen kann. 1998 kam es zu einer Änderung: Kapitalgesellschaften im Fußballprofibereich sollten möglich sein, aber der jeweilige Verein, der seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft auslagert, sollte stets über die Stimmenmehrheit, also über 50 +1 der Stimmrechte, verfügen. Ausnahmegenehmigungen wurden 1999 Bayer AG Leverkusen und im darauffolgenden Jahr der VW AG in Wolfsburg gewährt: 100% der Anteile gingen an die beiden Unternehmen. Sie hatten die Voraussetzungen von 20 Jahren Förderung des Amateur- und Profifußballs vor dem Stichtag 1.1.1999 erfüllt. Gegen diese Regelung klagte Hannover 96 im Jahre 2009. 2011 entschied nach einer teilweisen Klagerücknahme von Herrn Kind das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen: Eine Förderung auch nach dem 1.1.1999 wird anerkannt, weil die Vereine gleichbehandelt werden sollen. Daraufhin konnte Herr Hopp 2015 100% der Anteile der Spielbetriebs GmbH Hoffenheim übernehmen. Bis heute müssen solche Übernahmen durch den Ligavorstand genehmigt werden. Hierfür gibt es Leitlinien, darüber hinaus gelten die Umstände des Einzelfalls. Herr Rettig erläutert die Einzelheiten der Voraussetzungen für einen Übernahme.
Beispiele für eine erhebliche Förderung sind nach Herrn Rettig z.B.: freiwillige Eigenkapitalmaßnahmen, Investitionen in Infrastruktur und Nachwuchsarbeit, Schuldenübernahmen, Spenden.
Es müsse auch eine ununterbrochene Förderung über mindestens 20 Jahre durch ein und denselben Rechtsträger vorliegen. Hier gibt es sehr viele Besonderheiten, die den Rahmen des Vortrages sprengen würden.
Die 50-plus-1-Regelung – Segen oder Fluch
Die Bedingungen der Übernahme durch einen Investor nach 20 Jahren – Formalität oder Hürde?
Der St. Pauli-Antrag – Aufkündigung einer Solidargemeinschaft oder „Fairness geht vor“?
50+1 verfolgt auch sport- und gesellschaftspolitische Ziele, auch im Zeitalter der wirtschaftlichen Überlagerung des Profisports: Gleiche Regelungen müssen ethisch für alle Lizenzspielteilnehmer gelten. Die Wettbewerbsbedingungen sollten für alle gleich sein. Die Beteiligung des Vereins bzw. die Geschäftsanteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft des Vereins sind dessen höchstes Gut, über das es zu wachen gilt. Ein Verkauf von 100% der Anteile verschafft den neuen Konstrukten einen erheblichen Wettbewerbsanteil, so Rettig. Sie haben z.B. viel bessere Investitionsmöglichkeiten.
Der Sonderstatus für Wolfsburg und Leverkusen war ein kapitaler Fehler, der leider nicht mehr korrigiert werden kann. So haben diese Gesellschaften nun einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Vereinen, denn die übrigen Vereine können so keine Einnahmen erzielen. Darüber hinaus besteht bei diesen Gesellschaften immer finanzielle Planungssicherheit unabhängig vom sportlichen Abschneiden, da viel Geld von den Gesellschaftern kommt. Auch Infrastrukturmaßnahmen werden von Dritten bezahlt und müssen nicht aus dem eigenen Etat finanziert werden. Auffällig sei, dass alle drei Ausnahmen beim Publikumsinteresse im unteren Drittel, im Geldeinsatz aber in der oberen Hälfte lägen.
Herr Rettig sieht die juristischen Probleme bei 50+1 nicht zuletzt aufgrund der neuesten Entwicklung z.B. eines aufstrebenden Vereins aus der Zweiten Liga, mit dem diese Regelung unterlaufen werde; deswegen sei die Absicherung in der Verbandsautonomie wichtig. Aber 50+1 sei wichtig für die ethischen Grundsätze des deutschen Fußballs. England sei in vielen Bereichen da kein Vorbild. Fußball sei eben mehr als ein Wirtschaftsunternehmen und schaffe Zusammenhalt in der Gesellschaft. Teilhabe und Identifikation durch Ehrenamt seien wichtig, grundsätzliche Fragen erfordern deshalb das Feedback der Mitglieder. Ein klares Bekenntnis zu 50+1 sichere diese Grundsätze. 50+1 soll auch, anders als in England, bezahlbare Tickets absichern und keine Preisspirale eröffnen.
Investoren seien willkommen, ihr Engagement sollte aber nicht der eigenen Profilierung dienen. Die Ziele des Fußballs sollten im Vordergrund stehen, darauf zielte der Antrag von St. Pauli. Dieser sei auch kein „Zweitligaantrag“ gewesen, sondern sollte die Wettbewerbsintegrität schützen. Doch die Stimmung sei damals so aufgeheizt gewesen, dass dieser Antrag zurückgezogen werden musste. Hintergrund waren die damaligen Ausschreibungen für die Vermarktung. Der Antrag ist allerdings nur zurück gestellt, und soll erneut forciert werden.
Vortrag von Ralf Nestler von Pro Verein
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. im Spannungsfeld zwischen 50-plus-1 und Investorenübernahme
Ralf Nestler stellt anknüpfend an den Vortrag von Herrn Rettig das Spannungsfeld in Hannover zwischen Verein, DFL und der Sales und Services GmbH & Co KG dar. Er geht auf die Stärke der Verbandsautonomie ein, die nicht zuletzt grundgesetzlich und europarechtlich abgesichert sei. In diesem Zusammenhang sei einzugehen auf das Arbeitspapier der DFL und die Bedingungen in Hannover.
Doch zunächst beschreibt Nestler die Struktur von Hannover 96 und den Auslagerungsbeschluss des Vereins Ende 1999. So sei den Mitgliedern vor der Abstimmung 1999 gesagt worden, dass
• der Verein weiterhin das Sagen haben soll (geregelt über 100% an der Management GmbH)
• der Verein 50% der Anteile der ausgliederten Profiabteilung (KGaA) halten soll
• 65% der Stadiongesellschaft der e.V. halten soll
• es ab 2003 Fanaktien geben würde
Herr Martin Kind wolle zudem nur übergangsweise die Position des Geschäftsführers der Management GmbH ausüben – er tut dies bis heute. Für diesen Ausgliederungsplan im Sinne von 50+1 gab es 83% Zustimmung, doch von den Zusagen ist außer der Ausgliederung, nunmehr aber ohne Beteiligung des Vereins, nichts eingetreten.
Er stellt die derzeitige Gesellschafterstrukturen der S&S dar und weist darauf hin, dass sich diese Beteiligungsstruktur seit Gründung dieser Gesellschaft mit mehr als 80% deutlich verändert habe.
Doch was sind die Voraussetzungen zur Übernahme von Hannover 96 durch Investoren nach 20 Jahren nach dem DFL-Papier? Nestler fasst sie zusammen:
• Wirtschaftsunternehmen: Rechtsträger in Hannover sei die Sales & Services GmbH & Co KG
• 20 Jahre Förderung desselben Rechtsträgers müssen abgelaufen sein. Dann erst könne zum 30.09. des Jahres (Start der 20 Jahre nicht klar definiert), der Antrag von Investoren frühestens zur nächsten Spielzeit gestellt werden. Nach Nestler sei es der Beginn der Förderung, und nicht die Gründung des Rechtsträgers oder dessen Eintragung (Beispiel: Hoffenheim).
• Eine solche Förderung muss prägend für Verein und Kapitalgesellschaft gewesen sein. Sie darf nicht nur aus Sponsoring oder werblichen Maßnahmen bestehen, da dies im Rahmen eines Leistungsaustauschs geschehe. Hinzu treten müssen also weitere Zuwendungen.
• Die Förderung des Amateur-Fußballsports des Muttervereins muss auch zukünftig gewährleistet werden. Leider sähe die DFL nicht vor, dass der Verein frei über die verpflichtenden Zuwendungen der Investoren entscheiden könne. Gerade für Breitensportvereine sollte es möglich werden, die Mittel auch anderen Sparten zur Stärkung des Breitensports und in Erfüllung der gesellschaftspolitischen Verantwortung zugänglich zu machen. Pro Verein wolle hier auch die anderen Sparten gestärkt wissen.
• Die Förderung müsse ununterbrochen sein. Auch müssen die Investoren die Förderung in bisheriger Höhe fortführen. Die Anteile an der Kapitalgesellschaft dürfen dabei nicht weiterveräußert werden. Ralf Nestler erwähnt in diesem Rahmen das Aussteigen von Carsten Maschmeyer und die damit verbundene Frage des „Change of control“ im Hinblick auf den Beginn der 20 Jahre, wenn dieser nicht nur geringen Einfluss in der S & S gehabt habe.
• Die Förderung muss erheblich sein und habe clubbezogen zu sein, d.h., hiermit sei der Verein, aber auch die ausgegliederte Kapitalgesellschaft gemeint.
Doch wie könne der Verein für sich und seine verschiedenen Sparten die Partizipation sichern, fragt Nestler.
Er fasst seine Kritik an dem DFL-Arbeitspapier zusammen u.a.:
• fehlende Rechtsverbindlichkeit
• Erheblicher Interpretationsspielraum
• zukünftige Zuwendungen in bisheriger Höhe nur zur Förderung des Amateurfußballs im Verein
Deswegen fordert Pro Verein u.a. eine Erweiterung der Mittelverwendung für Breitensportvereine – und insbesondere als Bestandteil der Antragsunterlagen einen aktuellen Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung zur Übernahme des Mehrheitsstimmrechts nach 20 Jahren!
Es ist für den Verein sehr wichtig, dass dieser sich mit eigenen Forderungen gegenüber den Investoren und der DFL einbringt. Das ginge nur, wenn die Mitglieder aktiv und zahlreich auf diesen Prozess Einfluss nehmen.
Sodann geht er auf zwei Punkte des Grundlagenvertrages zwischen Verein, S&S und KGaA ein, die ProVerein kritisch ansieht:
• die Gremien des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. dürfen sich nicht öffentlich zu Belangen des Wirtschaftsbetriebes der KGaA äußern, obwohl man aktuell als Lizenzbedingung verpflichtend, sogar das Mehrheitsstimmrecht auszuüben habe.
• die 2 Aufsichtsratsmitglieder des Vereins von den insgesamt 8 Aufsichtsräten haben bei der KGaA kein Stimmrecht mehr.
Ergänzend merkt er an:
• der Aufsichtsrat der Management GmbH hat nur 2 Mitglieder aus den Reihen des Vereins von vier Mitgliedern insgesamt und damit nicht mehr die Mehrheit des Einflusses sondern lediglich 50%.
Es sei nicht auszuschließen, dass andere Wettbewerber einen Lizenzverstoß wegen Nichterfüllung der geltenden 50 plus 1 Regelung erfolgreich reklamieren könnten.
Herr Nestler referiert die Forderungen der Gesellschafter:
• Genehmigung des Haushalts
• Entscheidungen über Investitionen in Infrastruktur und Transfers
• Entscheidungen über den Geschäftsführer der Management GmbH
Grundsätzlich wird Verständnis für die Forderungen aus Sicht der Investoren bekundet.
Allerdings sollte eine Gestaltung gefunden werden, die diese, aber auch die Interessen des Vereins sowie 50+1, berücksichtigt, so dass der Übernahmeantrag nicht mehr notwendig sei.
Er stellte hierzu einen Vorschlag zur Diskussion vor, der neben der damit verbundenen erforderlichen Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Management GmbH und des Grundlagenvertrages, die Einrichtung eines Geschäftsführerbeirats vorsehe.
Vorteile für Hannover 96
• keine 50-plus1-Ausnahme
• Imagegewinn
• zukunftssicheres Modell
• großes Maß an Sicherheit für die Investoren
• Fehlentscheidungen des Geschäftsführers wird vorgebeugt
• Verbindung zum Breitensport und Stärkung
• Trennung Geschäftsführer Management und Vereinsvorsitz
• Stärkung der Eigenverantwortung des Geschäftsführers
• Beteiligung des Vereins ist gewährleistet
• Emotionale Bindung der Vereinsmitglieder und Fans
• Kein langwieriges ungewissen Verfahren oder gar Klagenotwendigkeit für Investoren, damit für Investoren und Verein Planungssicherheit
Ralf Nestler kommt zum Ergebnis:
Mitbestimmung im Verein ist wichtiger denn je.
Diese gehe über die Gestaltung der Satzung, Anträge von Mitgliedern und die Teilnahme an Wahlen im Verein.
Er erläuterte weitere Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Wichtig sei zudem die Entwicklung einer Diskussionskultur mit allen Beteiligten. Hannover 96 sollte in der Lage sein, eine die Interessen aller Beteiligten berücksichtigende Lösung mit juristischer Beteiligung des Vereins und mit 50+1 zu finden. Gerade hierin liege auch eine große Chance für die weitere Entwicklung des Breitensports. Aber Mitglieder und Fans sollen eingebunden und nicht von Entscheidungen überrascht werden. Dazu gehören der Abbau von Misstrauen und Vorurteilen sowie eine offene, transparente Kommunikation.
Vortrag des Aufsichtsratsvorsitzenden des Hannoverschen Sportverein e.V, Valentin Schmidt
Deine Stimme hat Gewicht: Mitbestimmung im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.
Herr Valentin Schmidt stellte dieses wichtige Thema vor. Doch zunächst wies auch er noch einmal darauf hin, dass man vom „Feindbild der Investoren“ wegkommen müsse und begrüßte in diesem Zusammenhang die Sichtweise seiner Vorredner. Er wolle das „Hannover-Modell“ vorstellen, und zwar mit Blick auf die Tausenden von aktiven Sportlern. Beide Komponenten – aktive Sporttreibende des Breitensports und Fans des Profifußballs – müssten gleichberechtigt bestehen bleiben.
1997 habe ein „Fanclub von Unternehmern“ den Profifußball in Hannover retten wollen. Deswegen habe man die Ausgliederung betrieben. Nur so habe man den Profifußball retten und Investoren gewinnen können. Letztere habe man gefunden, die seien aber nicht wirtschaftlich interessiert, denn mit Fußball könne man kein Geld verdienen. Diese fünf Unternehmer (Kind, Rossmann, Meyer, Baum, Madsack) hätten eine besondere hannoversche Situation als „Fangesellschafter“ geschaffen, die man beachten müsse.
Natürlich sei die Fanunterstützung wichtig, und das Verhältnis zur Fanszene sei inzwischen verbessert worden, aber zu verbessern sei es weiterhin.
Was könne man als Mitglied bewirken:
• aktives Sporttreiben
• ehrenamtliches Engagement in einer der 12 Sparten
• Traditionsabteilung
• Mitwirkung bei den Aufsichtsratswahlen – aktiv und passiv
Die Auslagerung der Profiabteilung in die KGaA sei richtig gewesen, denn operativ könne man nicht eingreifen, aber informiert müsse man bleiben. Valentin Schmidt sei stolz darauf, dass der Verein durch den Grundlagenvertrag abgesichert sei. Die S&S und KGaA müsse auch weiterhin den Breitensport fördern und gewährleisten. Dies sei ein Verdienst von Martin Kind. Und schließlich seien ja auch die Anteile des Vereins an der S&S nicht an irgendwen, sondern an diese „Fangesellschafter“ gegangen.
Fazit für Herrn Schmidt: Man muss Mitglied werden, um mitzubestimmen, und dies insbesondere in Bezug auf die anstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat.
Fragen und Diskussion zu den Vorträgen
Herr Martin Brandstaeter als Leiter der Traditionsabteilung macht sich stark für die Regelung 50+1. Er habe für diese immer schon gekämpft in seiner langjährigen Tätigkeit für den Verein. Er begrüßt den Ansatz, sich für den Erhalt der Regelung einzusetzen und bedaure, wenn man diese nicht retten könne. Dies sei dann eben so.
Im Übrigen rief er noch einmal dazu auf, Mitglied bei Hannover 96 zu werden und an den Aufsichtsratswahlen teilzunehmen.
Auf Nachfrage wird klargestellt, dass die Änderungen der Satzung rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden.
Ebenfalls auf Nachfrage bestätigte Valentin Schmidt, dass alle aktiven und passiven Mitglieder Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben, die Fördermitglieder allerdings nicht.
Vorstandsmitglied Jörg Voltmer lobt zunächst die Veranstaltung und geht noch einmal auf den Grundlagenvertrag ein. Hier seien unkündbare Rechte des e.V. verbrieft, viele davon exklusiv. Außerdem habe der Verein inzwischen eine grundsolide Basis und könne sogar mit Eigenkapital Immobilien erwerben. Es sei aber wichtig den Grundlagenvertrag weiter zu gestalten.
Herr Dr. Andreas Hüttl schließt die Veranstaltung um 21:30 Uhr.