Aufsichtsratswahl und Anträge für die Mitgliederversammlung 2022

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 18. Juni 2022 wieder im Niedersachsenstadion statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied ist wie immer zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung aufgerufen, um die Zukunft des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mitzugestalten. Nur wer sein Stimmrecht auch wahrnimmt, kann die Zukunft seines eigenen Vereins mitgestalten.

Neben den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat zum Geschäftsjahr 2021 stehen u.a. mehrere Anträge zur Änderung der Satzung und der Beitragsordnung sowie die Wahl des Aufsichtsrats für die kommenden drei Jahre auf dem Programm.

Übrigens: Die Versammlung ist nicht mit der Wahl des Aufsichtsrats oder der Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen beendet. Auch Dringlichkeitsanträge können noch zur Abstimmung kommen. Jede Stimme wird bis zum Ende der Versammlung benötigt.

Auch wenn jedes Mitglied frei in seiner jeweiligen Entscheidung ist, möchte Pro Verein 1896 folgende Empfehlungen zu den diesjährigen Aufsichtsratskandidaten sowie den öffentlich ausliegenden Anträgen abgeben:

Aufsichtsratswahl

Aufsichtsratskandidaten

In diesem Jahr stehen sechs Kandidaten für die fünf zu besetzenden Plätze im Aufsichtsrat der kommenden drei Jahre zur Wahl. Jens Boldt, Lasse Gutsch, Carsten Linke und Ralf Nestler treten erneut an, Nathalie Wartmann kandidiert hingegen nicht für eine weitere Amtszeit. Neu zur Wahl stehen der bisherige Finanzvorstand, Alexander Berwing, sowie Sebastian Kurbach.

Pro Verein empfiehlt die geschlossene Wahl von:

  • Alexander Berwing
  • Jens Boldt
  • Lasse Gutsch
  • Carsten Linke
  • Ralf Nestler

Dagegen halten wir die Kandidatur von Sebastian Kurbach als ehemaligen Mitarbeiter des Vereins und aktuellen Mitarbeiter der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, somit also einen Mitarbeiter der Gesellschaft, gegenüber deren Geschäftsführer der Vereinsvorstand ein Weisungsrecht hat, für sehr kritisch, da hier Interessenskonflikte offensichtlich sind.

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Satzungsänderungsanträge

Antrag des Vereinsvorstands zur Stärkung der Mitgliederrechte

Der auf der letzten Mitgliederversammlung fast einstimmig angenommene Antrag zur Stärkung der Mitgliederrechte durch Mitglied Benjamin Wirtz soll erneut abgestimmt werden, da eine Eintragung aus formalen Gründen, welche v.a. auf Unzulänglichkeiten der seit 2016 bestehenden Satzung beruhen, bisher nicht erfolgen konnte.

Der Antragsteller möchte, dass zukünftig allein die Mitgliederversammlung über Erwerb, Belastung und vor allem Veräußerung von Anteilen an der Hannover 96 Management GmbH und der Hannover 96 Markenrechte GmbH entscheiden darf. Solche Beschlüsse können auf Mitgliederversammlungen nicht über Dringlichkeitsanträge während der Versammlung beantragt werden, damit im Vorfeld der Versammlung ausreichend Zeit bleibt für eine fundierte Meinungsfindung der Mitglieder. Für Belastung und Veräußerung soll eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig sein.

Weiter soll die bisherige Allmacht des Vorstands beschränkt werden. Er soll nicht mehr allein über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belange entscheiden können, sondern die Geschäfte des Vereins führen und ihn gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten, wie es für einen demokratischen Verein der Normalfall sein sollte.

Zudem soll dem Vorstand eine Art Handlungsgebot auferlegt werden, sich aktiv für den Erhalt der 50+1-Regel einzusetzen und den eigenen Einfluss auf den Profifußball nicht durch Handlungen oder Unterlassungen zu verringern, sowohl allgemein, z. B. bei DFB und DFL, als auch konkret bei Hannover 96 selbst.

Pro Verein 1896 empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.

Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

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Antrag des Vereinsvorstands zu Mitgliedsaufnahme, Rechten und Pflichten der Mitglieder, zur Einberufung der Mitgliederversammlung und zur Wahl von Delegierten

Der Vereinsvorstand beantragt die Änderung einzelner Satzungsabschnitte, um Unklarheiten oder Widersprüche in der bisherigen Satzung auszuräumen. Hierbei handelt es sich um formale Inhalte wie eine rechtssichere Regelung zur Einberufung von Mitgliederversammlungen oder die Wahl von Delegierten für Sportfachverbände sowie Formulierungen zum Datenschutz. Eine Aufnahme von Mitgliedern soll zukünftig vereinfacht in Textform anstatt schriftlich erfolgen können, über die Aufnahme von Mitgliedern in den Verein beschließt der Vorstand und bei gewünschter Aufnahme in eine bestimmte Abteilung zusätzlich die jeweilige Abteilungsleitung.

Eine wichtige Änderung sind die neu gestaffelten Fristen im Vorfeld von Mitgliederversammlungen. Bereits neun Wochen vor dem eigentlichen Termin sollen die Mitglieder Kenntnis vom jeweiligen Termin einer Mitgliederversammlung erhalten und können so leichter Anträge, insbesondere Satzungsänderungsanträge, fristgerecht einreichen, die dann bereits in die Tagesordnung einbezogen werden können. Die Frist zur Durchführung von ordentlichen Mitgliederversammlungen wird vom 30. April auf den 31. August eines Jahres ausgeweitet.

Pro Verein 1896 empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.

Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

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Antrag von Nils-René Voigt zur Durchführung von Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-Live und Präsenzversammlungen

Der Antragsteller möchte, dass Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-Live und Präsenzversammlungen stattfinden.

Kosten und Aufwand für eine Durchführung einer Mitgliederversammlung als Hybrid-Veranstaltung würden unserer Ansicht nach für den Verein unnötig stark steigen. Außerdem ist mit technischen Ausfällen zu rechnen, die ein Risiko für die sichere Durchführung der Mitgliederversammlung darstellt.

Es gehört zum Charakter der Mitgliederversammlung, dass die Mitglieder persönlich zusammenkommen, vor allem um Personenwahlen durchzuführen, aber auch um persönlich über Anträge sowie die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat zu diskutieren. Die Mitgliederversammlung hat im vergangenen Jahr mit überwältigender Mehrheit bereits ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass Mitgliederversammlungen und Stimmabgaben in Präsenz wahrgenommen werden sollen.

Pro Verein 1896 empfiehlt, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

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Anträge von Gernot Gehrmann zur Durchführung von Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-Live oder Präsenzversammlungen, zu Briefwahl/Onlinewahl und Aufgaben/Pflichten des Vereinsvorstands

Der Antragsteller möchte, dass Mitgliederversammlungen als Hybrid, Online-Live oder Präsenzversammlungen stattfinden. Darüber hinaus soll für alle Personenwahlen zusätzlich auch noch die Briefwahl auf der Mitgliederversammlung eingeführt werden. Der Vorstand soll zudem verpflichtet werden, den Abteilungsleitungen genauere Mittelverwendungsnachweise zum abgelaufenen Geschäftsjahr zukommen zu lassen.

Kosten und Aufwand für eine Durchführung einer Mitgliederversammlung, wie im ersten Antrag gefordert, als Hybrid-Veranstaltung würden unserer Ansicht nach für den Verein unnötig stark steigen. Außerdem ist mit technischen Ausfällen zu rechnen, die ein Risiko für die sichere Durchführung der Mitgliederversammlung darstellt.

Im zweiten Antrag stellt sich ein nicht näher definierter und somit unklarer Ablauf in Bezug auf die geforderte Briefwahl-Möglichkeit dar, die zudem für weiteren organisatorischen Aufwand sorgt. Hier wurde bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass alleine schon die Einhaltung von Zustellungsfristen und die Nachweise des Zugangs der Wahlunterlagen im Ausland sowie deren fristgerechter Rückerhalt schwierig werden dürfte. Auch ist unklar, wie eine Briefwahl bei spontanen Dringlichkeitsanträgen oder bei spontanem Rückzug von Kandidierenden durchgeführt werden soll.

Wie bereits angesprochen gehört es zum Charakter der Mitgliederversammlung, dass die Mitglieder persönlich zusammenkommen, vor allem um Personenwahlen durchzuführen. Die Mitgliederversammlung hat im vergangenen Jahr mit überwältigender Mehrheit bereits ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass Mitgliederversammlungen und Stimmabgaben in Präsenz wahrgenommen werden sollen.

Im dritten Antrag wird vom Antragsteller gefordert, dass der Vorstand seine Geschäftsordnung mit den Abteilungsleitungen teilt sowie bestimmte Kennzahlen für ihre Abteilungen. Eine Geschäftsordnung ist ein internes Papier des Vorstands, in dem dieser die Kompetenzen untereinander regelt, und das nicht zur breiten Verteilung gedacht ist. Eine Etat-/Finanzplanung unter Einbezug der Abteilungsleitungen findet nach unseren Informationen bereits statt, ebenso werden die Abteilungsleitungen sicherlich wissen, wofür sie ihre Gelder selbst verwenden und dies ansonsten auch zur Verfügung gestellt bekommen. Dennoch halten wir es für legitim, den zweiten Teil dieses Antrags in einer kommenden Satzung mit aufzunehmen. Hier muss allerdings über den gesamten Antrag abgestimmt werden.

Pro Verein 1896 empfiehlt, allen drei Anträgen nicht zuzustimmen.

Für die Annahme der Anträge ist jeweils eine 2/3-Mehrheit notwendig.

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Antrag des Vorstands zur Anpassung der Beitragsordnung

Antrag des Vorstands zur Anpassung der Beitragsordnung

Der Vereinsvorstand bittet um Zustimmung für die Anpassung der Beitragsordnung, welche bereits seit langer Zeit angekündigt wurde. Die letzte Anpassung erfolgte vor 19 Jahren für passive Mitglieder bzw. vor zwölf Jahren für aktive Mitglieder, daher ist diese zur Verbesserung der Vereinsfinanzen dringend notwendig. Trotzdem werden die Beiträge für Kinder und Jugendliche teilweise sogar gesenkt. Neben den veränderten Beiträgen wird auch die Struktur der Mitgliedschaftsarten verschlankt und die Angebote werden stärker darauf ausgerichtet, welche Leistungen man tatsächlich in Anspruch nimmt.

Pro Verein 1896 empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.

Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit notwendig.

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Weitere Anträge

Anträge des Mitglieds Sebastian Kurbach zur Tagesordnung

Der Antragsteller möchte, dass der Vereinsvorstand ein öffentliches Diskussionsforum mit den Kapitalgesellschaften einrichtet, die Dachmarke Hannover 96 fördert und eine Machbarkeitsstudie zum Pachtgelände an der Stammestraße mit dem Ziel, dort einen Fußballplatz zu bauen, in Auftrag gibt.

Das geforderte Diskussionsforum aus dem ersten Antrag soll Transparenz vermitteln. In der gleichen Begründung heißt es aber kurz darauf: „Die Grundidee dahinter ist so einfach wie logisch: Meinungsverschiedenheiten bei Hannover 96 werden zukünftig intern geklärt, nicht öffentlich.“ Genau so läuft es ja bisher und am Ende ist allen doch ohnehin klar, dass Martin Kind als bekanntlich alles allein entscheidender Geschäftsführer der KGaA für ein solches Diskussionsforum, realistisch gesehen, gar nicht zur Verfügung stehen würde. Auch ist fraglich, ob „Themen, die für Hannover 96 wichtig sind“, öffentlich diskutiert werden sollten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.

Der zweite Antrag fordert die Weiterentwicklung der Dachmarke Hannover 96 und nennt als Beispiel ein gemeinsames Heft von Verein und Kapitalgesellschaften und die Aufgabe der Vereinszeitschrift 96 aktiv. Auch hier ist die Zustimmung der Kapitalgesellschaften notwendig. Es erscheint unlogisch, dass die Marke gestärkt wird, indem der Verein in der Außendarstellung durch Verzicht auf eine eigene Publikation geschwächt wird.

Die Machbarkeitsstudie für einen Fußballplatz hat lediglich zum Ziel, die vertraglich im Grundlagenvertrag vereinbarten Nutzungsrechte im Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) der Profigesellschaft überflüssig zu machen und so eine Spaltung zwischen Verein und Kapitalgesellschaft voranzutreiben. Eine angebliche Unzumutbarkeit der Mitbenutzung der NLZ-Plätze basiert zudem, wenn überhaupt, nur auf mangelnder Wertschätzung der Vereinsmannschaften durch die NLZ-Verantwortlichen. Dass bisher keine konkreten weiteren (vom alten Vorstand „bisher geplanten“) Baumaßnahmen umgesetzt wurden, hängt primär mit den desolaten Finanzen zusammen, die nach der Aufsichtsratswahl 2019 vom aktuellen Vorstand vorgefunden wurden. Dass direkt die Einbeziehung fremder Vereinsgrundstücke in die Machbarkeitsstudie gefordert wird, könnte man als mangelnden Respekt gegenüber unseren Nachbarn interpretieren.

Pro Verein 1896 empfiehlt, allen drei Anträgen nicht zuzustimmen.

Für die Annahme der Anträge ist jeweils eine einfache Mehrheit notwendig.

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Antrag des Mitglieds Markus Sand zum Verbleib von volljährigen Auszubildenden in der Familienmitgliedschaft

Der Antragsteller möchte, dass Auszubildende weiterhin bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in einer Familienmitgliedschaft verbleiben können, sofern sie eine Berufsschule besuchen. Bisher gilt dies nur für Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule.

Der Antrag ist ein positives Zeichen und grundsätzlich überlegenswert. Allerdings ist die Frage, wie weit die Befreiung in Zukunft noch gehen soll oder wird, also ob als nächstes dann Studierende oder Rentner ebenfalls weitere Vergünstigungen erhalten sollen, die sich der Verein möglicherweise nicht leisten kann. Die Familienmitgliedschaft wurde erst auf der letzten Mitgliederversammlung ausgeweitet und auch im Rahmen der neuen Beitragsordnung sind für Kinder und Jugendliche weitere Vergünstigungen geplant.

Pro Verein 1896 empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen, würde es aber begrüßen, wenn die Frage weiterer Vergünstigungen im Rahmen der Mitgliedschaft unabhängig vom Ausgang des Antrags vereinsintern noch einmal geprüft wird.

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