Nach Verschiebung der Jahreshauptversammlungen 2019 und 2020 finden diese nun kombiniert am 10. Oktober 2021 im Niedersachsenstadion statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied sei daher zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung aufgerufen, um die Zukunft des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mitzugestalten. Nur wer sein Stimmrecht auch wahrnimmt, kann die Zukunft seines eigenen Vereins mitgestalten.
Neben den sicher gleichsam spannenden wie ausführlichen Berichten zu den letzten beiden Geschäftsjahren stehen auch mehrere Anträge zur Änderung der Satzung bzw. der Beitragsordnung auf dem Programm.
Übrigens: Die Versammlung ist nicht mit der Wahl des Ehrenrats oder der Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen beendet. Auch Dringlichkeitsanträge können noch zur Abstimmung kommen. Jede Stimme wird bis zum Ende der Versammlung benötigt.
Auch wenn jedes Mitglied frei in seiner jeweiligen Entscheidung ist, möchte Pro Verein 1896 folgende Empfehlungen zu den öffentlich ausliegenden Anträgen abgeben:
Der Antragsteller möchte, dass zukünftig allein die Mitgliederversammlung über Erwerb, Belastung und vor allem Veräußerung von Anteilen an der Hannover 96 Management GmbH und der Hannover 96 Markenrechte GmbH entscheiden darf. Solche Beschlüsse können auf Mitgliederversammlungen nicht über Dringlichkeitsanträge während der Versammlung beantragt werden, damit im Vorfeld der Versammlung ausreichend Zeit bleibt für eine fundierte Meinungsfindung der Mitglieder. Für Belastung und Veräußerung soll eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig sein.
Weiter soll die bisherige Allmacht des Vorstands beschränkt werden. Er soll nicht mehr allein über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belange entscheiden können, sondern die Geschäfte des Vereins führen und ihn gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten, wie es für einen demokratischen Verein der Normalfall sein sollte.
Zudem soll dem Vorstand eine Art Handlungsgebot auferlegt werden, sich aktiv für den Erhalt der 50+1-Regel einzusetzen und den eigenen Einfluss auf den Profifußball durch Handlungen oder Unterlassungen nicht zu verringern, sowohl allgemein, z. B. bei DFB und DFL, als auch konkret bei Hannover 96 selbst.
Pro Verein 1896 empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
Der Vereinsvorstand beantragt eine Änderung der Beitragsordnung. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule in der Familienmitgliedschaft bleiben können, auch wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bisher wurden sie mit Volljährigkeit automatisch voll beitragspflichtig. Zudem sollen die Berechtigungen zur Beitragsermäßigung ausgeweitet werden und zukünftig nicht nur für aktive, sondern auch für passive Mitglieder gelten. Der ermäßigte Beitrag für aktive Mitglieder bleibt dabei unverändert.
Wir empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit notwendig.
Der Antragsteller möchte, ebenso wie der Vorstand, verhindern, dass volljährig werdende Mitglieder aus einer Familienmitgliedschaft direkt in eine Vollmitgliedschaft übergehen, sofern sich diese noch in einer schulischen Ausbildung befinden.
Wir empfehlen, dem Antrag nur zuzustimmen, sofern der weitreichendere Antrag des Vorstands zu diesem Thema keine Mehrheit erhalten sollte. Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit notwendig.
Die Antragstellerin möchte, dass Personenwahlen nur noch geheim möglich sind und dass keine Blockwahlen mehr abgehalten werden können. Außerdem soll die Bewerbungsfrist für Aufsichtsratswahlen von zwei auf drei Wochen verlängert und auch auf Ehrenratswahlen ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird beantragt, dass für alle Personenwahlen die Briefwahl neben der persönlichen Abstimmung auf der Mitgliederversammlung eingeführt werden soll und dass das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt wird.
Der Antrag ist inhaltlich unstimmig, beispielsweise soll gemäß Formulierung genau solchen Mitgliedern ein Wahlrecht ab 16 eingeräumt werden, von denen die Satzung auch zukünftig explizit vorschreibt, dass diese das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, womit sich die Satzung dann widersprechen würde.
Darüber hinaus gehört es zum Charakter der Mitgliederversammlung, dass die Mitglieder persönlich zusammenkommen, um Personenwahlen durchzuführen. So ist u.a. die persönliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort und der Austausch der Mitglieder untereinander gesichert. Durch die geforderte Zustellung von Briefwahlunterlagen an alle stimmberechtigten Mitglieder, unabhängig davon, ob diese an der Versammlung oder Abstimmung teilnehmen wollen oder nicht, entstünde dem Verein zudem ein erheblicher Aufwand und Kostenfaktor, der erst einmal konkret beziffert werden sollte. Darüber hinaus sind weiterführende Schritte nicht bedacht worden, beispielsweise wie im Falle einer Stichwahl das Briefwahlrecht Anwendung finden soll oder was passiert, wenn kurz vor einer Personenwahl Bewerbungen zurückgezogen werden. Und schließlich dürfte es sehr schwierig werden, im Anfechtungsfall stets eine fristgerechte Zustellung der Briefwahlunterlagen nachweisen zu können, besonders bei Zustellung im Ausland.
Wir empfehlen daher, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
Neben den genannten Anträgen dürfen die Mitglieder auch über die zukünftige Zusammensetzung des Ehrenrats entscheiden.
Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die mindestens 35 Jahre alt und seit zehn Jahren Mitglied im Verein sein müssen.
Aktuell gibt es genau fünf Vorschläge, die der Verein bereits mit einem kurzen Steckbrief vorgestellt hat:
- Christian Dawideit
- Andreas Elvers
- Hans-Heinrich Kellner
- Hanns-Werner Staude
- Sabine Tegtmeyer-Dette
Alle genannten Kandidatinnen und Kandidaten sehen wir als geeignet für den Ehrenrat an, weshalb wir diese Kandidaturen unterstützen.