Neuerliches Gerichtsverfahren zu den Übernahmeplänen bei Hannover 96
Seit gestern ist beim Landgericht Hannover ein weiteres Verfahren mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung gegen die Übernahmepläne Martin Kinds anhängig. Vereinsaufsichtsrat Ralf Nestler hat als Antragsteller dieses Verfahrens ein Gutachten der renommierten Wirtchaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly eingeholt. Das Gutachten bewertet den Mindestkaufpreis von 51 % der Managementanteile, d.h. noch nicht einmal den Marktwert, mit 10 Millionen Euro. Baker Tilly wird weltweit in den Top 10 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt und wurde letzte Woche bei den JUVE Awards als “Kanzlei des Jahres für Steuerrecht” ausgezeichnet.
Hierüber berichtet auch das Magazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe Nr. 45/2017, die ab morgen in klassischer Papierform erworben werden kann – Abonnenten können den Artikel ab sofort bereits online einsehen. Ebenso wird dort über diverse weitere Vorgänge hinter den Kulissen von Hannover 96 berichtet, u.a. über ein angebliches “Ein-Satz-Gutachten”, welches den Aufsichtsräten bei der Zustimmung zum Verkauf von 51 % der Management-Anteile für 12.750 Euro als Grundlage gedient haben soll. Im Vergleich zum Gutachten von Baker Tilly entsprechen die 12.750 Euro gerade einmal 0,1 % des ermittelten Mindestkaufpreises.
Ebenfalls interessant: Bereits 2008 hatte die DFL ein Gutachten zur 50+1-Regel erstellen lassen, welches zu dem Ergebnis kam, dass Hannover 96 die Anforderungen diesbezüglich gar nicht erfülle. Bis heute hat man das Gutachten unter Verschluss gehalten.