Aufruf und abschließende Wahl-/ und Abstimmungsempfehlungen für die Jahreshauptversammlung 2019

Es ist soweit, die Jahreshauptversammlung steht vor der Tür. Jedes stimmberechtigte Mitglied sei noch einmal zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung aufgerufen, um die Zukunft des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. mitzugestalten. Nur wer sein Stimmrecht auch wahrnimmt, kann die Zukunft seines eigenen Vereins mitgestalten.

Eines vorweg: Die Versammlung ist nicht mit der Wahl des Aufsichtsrates beendet. Auch nach der Wahl und der Bekanntgabe des Ergebnisses, kann es zum Beispiel Dringlichkeitsanträge geben. Jede Stimme wird bis zum Ende der Versammlung benötigt.

Auch wenn jedes Mitglied frei in seiner jeweiligen Entscheidung ist, möchte Pro Verein 1896 folgende Empfehlungen zu den wichtigsten Entscheidungen abgeben:

Aufsichtsratswahl

Die Wahl des Aufsichtsrats für die kommenden drei Jahre ist von elementarer Bedeutung. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel mit den Namen der elf Kandidatinnen und Kandidaten (vermutlich in alphabetischer Reihenfolge) darauf. Es gilt, dass maximal fünf Stimmen (Kreuze) verteilt werden dürfen, davon pro Kandidatin und Kandidat jeweils nur ein Kreuz. Um die Zukunft unseres Vereins erfolgreich und transparent zu gestalten, empfehlen wir, genau fünf Stimmen zu verteilen und zwar jeweils eine bei

  • Jens Boldt
  • Lasse Gutsch
  • Carsten Linke
  • Ralf Nestler
  • Nathalie Wartmann

Vorwärts nach weit!

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Antrag von Andreas Elvers

Andreas Elvers beantragt, dass dem Vorstand untersagt wird, den Vorstandsbeschluss vom 14.06.2017 zu vollziehen, welcher vorsieht, 51 % der Geschäftsanteile der Hannover 96 Management GmbH für einen Preis von 12.750 EUR zu veräußern. Im Falle einer zukünftigen oder bereits erfolgten Umsetzung des Vorstandsbeschlusses vom 14.06.2017 werden Schadenersatzforderungen gegenüber den Vorstandsmitgliedern beschlossen.

Wir empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit notwendig.

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Antrag von Bernd Hettwer

Bernd Hettwer beantragt, dass mehrere Satzungsänderungen bzw. Ergänzungen im § 15 Abs. 3 der Satzung (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) vorgenommen werden sollen. Der Antragsteller hat uns seinen redaktionell überarbeiteten Satzungsänderungsantrag übermittelt.

Die mit dem Antrag bezweckte Stärkung der Rechte der Mitgliederversammlung als nach der Satzung oberstem Organ teilen wir prinzipiell. Wir empfehlen diesem Antrag zuzustimmen. Zusätzlich befürworten wir weiterhin eine Satzungskommission zur umfassenden Überarbeitung der Satzung. Diese soll nach Konstituierung des neuen Aufsichtsrats und Vorstands einberufen werden.

Für die Annahme des Antrags ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

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Antrag von Voß, Wallenhorst, Kuhnt, Surmann, Herter und Dette

Die Antragsteller bitten den neuen Vorstand, diverse Punkte im Rahmen eines Arbeitsprogramms zu entwickeln und die Mitglieder über den Fortschritt zu informieren.

Der Antrag enthält keine für den Vorstand verbindlich einzuhaltenden Maßnahmen und kann getrost als das angesehen werden, was er ist: eine als Antrag getarnte Wahlkampfmaßnahme.

Wir empfehlen, dem Antrag nicht zuzustimmen.Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit notwendig.

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Entlastung des Vorstands

Wir empfehlen, den Vorstand nicht zu entlasten.

Für eine Nicht-Entlastung sollte es stets einen objektiven Grund geben, ein reines Bauchgefühl sollte nicht ausschlaggebend sein.

Ein objektiver Grund für die Nicht-Entlastung für 2018 ist es beispielsweise, dass der Vorstand auf der Jahreshauptversammlung 2018 vor allen anwesenden Mitgliedern zugesagt hatte, dass jedes Aufsichtsratsmitglied „selbstverständlich“ auf Anforderung hin Einblick in die Unterlagen erhalte, die der Vorstand für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel gegenüber der DFL mit eingereicht hat. Dieser für einen Aufsichtsrat zur Ausübung seiner Kontrollfunktion elementaren Überlassung der Unterlagen ist der Vorstand laut Aussage von den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Nestler und Sebastian Kramer bis heute trotz Aufforderung nicht nachgekommen. Ebenfalls kann ein Grund zur Nichtentlastung sein, dass der Vorstand trotz erreichten Mitglieder-Quorums eine außerordentliche Mitgliederversammlung verweigert hat.

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Entlastung des Aufsichtsrats

Wir empfehlen, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand. (§16, Abs. 6.a) Ein Grund für eine Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats könnte daher sein, dass dieser den Vorstand in seinen vorgenannten, eklatanten Handlungen nicht eingeschränkt hat. Der Aufsichtsrat hätte u.a. die Möglichkeit gehabt, einzelne Vorstandsmitglieder oder den Vorstand insgesamt abzuberufen. (§16, Abs. 4).

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Bitte dran denken: der Einlass erfolgt nur mit Lichtbildausweis (Perso, Reisepass, Führerschein). Desweiteren solltet ihr die Einladung mit dem QR-Code dabei haben. Für alle die diese Einladung nicht erreicht hat oder die sie verlegt haben, wird es eine Clearing Stelle geben.