Das Amtsgericht Hannover bestätigte im Verfahren 435 C 10856 (Herausgabe der Mitgliederliste) durch das Urteil vom 13.02.2019 in der Hauptsache vollumfänglich das Urteil im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes vom 1.2.2019. Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. ist somit verpflichtet worden, den drei Vereinsmitgliedern, die auch Initiatoren des Mitgliederbegehrens auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sind, zwecks Mitwirkung an der Willensbildung im Verein, die Mitgliederliste auszuhändigen. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.
Die drei durch das Urteil begünstigten Vereinsmitglieder bekräftigen noch einmal, dass sie selbst keinen Zugriff auf die Daten haben werden, da diese direkt zur Treuhänderschaft Verwahrung an Rechtsanwalt Scholz herausgegeben werden sollen, der besonderen Berufspflichten unterliegt und sicherstellen wird, dass die Mitgliederdaten nur zu dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden.
Hierzu noch einmal der Verweis auf die anwaltliche Pressemitteilung vom 1.2.2019.
Die Mitgliederinitiative Pro Verein 1896 nimmt dieses weitere Urteil gegen den Vorstand unseres Vereins zum Anlass, diesen noch einmal nachdringlich an seine Verpflichtung zu rechtstreuem, insbesondere satzungsgemäßen Verhalten zu erinnern. Dazu gehört, die Rechte der Vereinsmitglieder endlich uneingeschränkt zu beachten und die weitere Verschwendung von Vereinsvermögen in langfristig aussichtslosen Verfahren zur Abwehr berechtigter Ansprüche der Vereinsmitglieder zu beenden.