Das Landgericht Hannover hat heute den Antrag des Vereinsaufsichtsrats Rechtsanwalt Ralf Nestler auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Begründung wird laut Herrn Nestler sorgfältig geprüft und eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss angestrebt.