In einer Stellungnahme zu den Presseberichten zum Thema 50+1 in den vergangenen Tagen stellt Hannover 96 einem Mitglied des Vereinsaufsichtsrats, Rechtsanwalt Ralf Nestler, mögliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen in Aussicht. Verfasst wurde das ganze auf dem Briefpapier der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, unterschrieben allerdings nur mit “Hannover 96”. Pikantes Detail am Rand: Eine Einmischung in Vereinsangelegenheiten durch die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA verstößt gegen den Grundlagenvertrag.
Dem Aufsichtsratsmitglied wird die “Verletzung von Verschwiegenheitsverpflichtungen” vorgeworfen, die “nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen“ haben könne. Ein überraschender, völlig unbegründeter und durch nichts belegter Vorwurf, der offenbar ausschließlich der Diskreditierung eines kritischen Mitglieds des Aufsichtsrats dienen soll.
Ralf Nestler teilte auf Nachfrage mit, oberste Aufgabe eines Aufsichtsrates sei es, die Vereinsinteressen zu wahren. Dazu gehöre auch die Kontrolle des Vorstands, insbesondere das Vereinsvermögen betreffend. Eine korrekte Wahrnehmung seines Mandats, einschließlich einer ordnungsgemäßen Kontrolle, zu der jeder einzelne Aufsichtsrat schon aus Haftungsgründen verpflichtet sei, müsse jederzeit gewährleistet sein.
Vorstandsmitglieder seien gegenüber Aufsichtsräten, die sie kontrollieren sollen, zudem nicht weisungsbefugt.
Weiter teilte Nestler mit, zu keinem Zeitpunkt den Vorwurf der Untreue erhoben zu haben. Entsprechende Formulierungen sind, nach den vorliegenden Informationen von Pro Verein 1896, vielmehr Interpretationen von Journalisten auf eine Spiegel-Veröffentlichung im aktuellen Heft zum Wert der von Kind begehrten Mehrheitsanteile an der Hannover 96 Management GmbH.