Nach vorliegenden Informationen nehmen nicht nur Vorstände, Aufsichtsräte und andere direkt im Verein agierende Personen die Trennung zwischen dem Verein und den verschiedenen Gesellschaften im “Konstrukt Hannover 96” nicht so ernst, wie es sein sollte. Der “Starwalt” (Neue Presse vom 06.11.2017, Rechtschreibfehler übernommen) Christoph Schickhardt, den “Hannover 96” bzw. Martin Kind in den aktuellen Angelegenheiten rund um 50+1 beauftragt hat, hat hier möglicherweise ebenfalls nicht korrekt gehandelt.
Herr Schickhardt vertritt nicht nur seit vielen Jahren Martin Kind (z.B. “Vertreter Martin Kind: Christoph Schickhardt” juve-verlag.at), so wie jetzt auch aktuell bei der DFL, sowie die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (z.B.“eine Arbeitsgruppe gebildet, Da ist Herr Kind drin, Hannovers Anwalt Christoph Schickhardt…” FAZ ) oder auch 5 Spiele Sperre, 96 legte über Star-Anwalt Christoph Schickhardt umgehend Einspruch ein. BILD), sondern hat auch noch vor der Aufsichtsratssitzung am 31.07.2017 für den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. als Verkäufer seine Vertretung angezeigt und für den Verein eine Schutzschrift in Bezug auf eine mögliche Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hannover hinterlegt.
Im konkreten Fall bedeutet das: Der Anwalt, der Herrn Kind seit Jahren vertreten hat und dies auch weiterhin tut, hat den Verein ebenfalls vertreten in der Angelegenheit des Verkaufs von 51 % der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH an Herrn Kind für 12.750 Euro. Oder anders ausgedrückt: Der Verein als Verkäufer hat sich vom gleichzeitigen Käufer-Anwalt, Herrn Schickhardt, vertreten lassen, der dann auch noch den Beschluss zum Kaufpreis im Rahmen des ersten Verfahrens um die beantragte Einstweilige Verfügung verteidigt hat.
In so einem Fall spricht man von einer kollusiven Doppelvertretung, was bedeutet, dass jemand für beide Seiten in einem Geschäft auftritt und somit mit sich selbst in Verhandlung geht. Dies war, nach Aussage einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats des Vereins, zum Zeitpunkt der Abstimmung zumindest nicht allen Mitgliedern bekannt. Wäre dies offenbart worden, hätte kein einziger Aufsichtsrat dem Verkauf jemals zustimmen dürfen.
Daher fordern wir Herrn Schickhardt zur Niederlegung seiner aktuell mit Herrn Kind und “Hannover 96” in Zusammenhang stehenden Mandate auf. Zusätzlich fordern wir die DFL dazu auf, den gestellten Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu 50+1 unter diesen Umständen unverzüglich abzulehnen. Ebenfalls fordern wir den Vorstand des Vereins zum Rücktritt auf.
Ergänzung (6.11.17-20:50uhr): Vereinsvorstand Rechtsanwalt Uwe Krause mit untauglichem Rechtfertigungsversuch
Bezugnehmend auf die verschiedenen Mandate im Konstrukt “Hannover 96” des Rechtsanwalts Christoph Schickhardt wies Vereinsvorstand Uwe Krause gegenüber dem Sportbuzzer etwaige Interessenkonflikte Schickhardts zurück. Hierzu stellt Pro Verein 1896 fest: Bereits deutlich vor der Aufsichtsratssitzung vom 31.07.2017 bevollmächtigte der Vorstand Herrn Schickhardt mit der anwaltlichen Vertretung des Hannover 96 e.V. Herr Schickhardt hinterlegte auftragsgemäß eine Schutzschrift bei Gericht und vertrat den e.V. schließlich in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren. Er ist somit sowohl für Martin Kind als auch den Verein anwaltlich tätig und das nicht ausschließlich im Rahmen der Antragstellung gegenüber der DFL. Dem Vorstand ist vorzuwerfen, Schickhardt, trotz der Kenntnis über die langjährige anwaltliche Tätigkeit für Martin Kind, beauftragt zu haben.
Der noch im Amt befindliche Vorstand wird aufgefordert, sämtliche Details offenzulegen und seine Stellungnahmen an den Fakten zu orientieren.