Das Landgericht Hannover hat den Antrag von Aufsichtsrat Ralf Nestler auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Vorstand von Hannover 96 als zulässig erachtet, aber abgelehnt. Entgegen anders lautenden Mitteilungen liegen aber bisher weder ein Urteil noch eine rechtskräftige Entscheidung vor. Der Antragsgegner (Vereinsvorstand Hannover 96) hatte bereits im Vorfeld beim Landgericht eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt, die durch den gestellten Antrag wirksam wurde. Die darin aufgestellten Behauptungen und die Begründung der Ablehnung werden derzeit geprüft.
Inhaltlich richtete sich der Antrag gegen den Vorstandsbeschluss, eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zugunsten Martin Kinds – unter Missachtung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ohne vorherige Zustimmung der Mitglieder – bei der DFL zu beantragen. Pro Verein 1896 wird über den Fortgang der juristischen Klärung weiterhin berichten.