Fanclubs mit Fragenkatalog an den Vorstand des HSV von 1896 e.V.

90 Fanclubs von Hannover 96 haben heute nachmittag einen Fragenkatalog an Martin Kind und den Vorstand des hannovscheren Sportvereins von 1896 e.V. verschickt. Den offenen Brief und den Fragenkatalog möchten wir an dieser Stelle dokumentieren:

Sehr geehrter Herr Kind,
sehr geehrter Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896,
Sie haben v.a. in den vergangenen Wochen, aber auch in den Jahren davor wiederholt selbst festgestellt und sich eingestanden, dass Sie vor Entscheidungen die jeweiligen Thematiken besser hätten kommunizieren sollen. Leider ist dies wieder und wieder bei nachfolgenden Entscheidungen nicht passiert. In den vergangenen Monaten haben Sie zwar verstärkt die Mitglieder und Fans von Hannover 96 über Newsletter und Pressekonferenzen informiert, aber auch hier gibt es weiterhin viele Fragen, die bisher nicht geklärt wurden oder auf die nur ausweichend geantwortet wurde. Aus diesem Grund wurden wir gebeten, Ihnen im Auftrag der 90 unterschreibenden Fanclubs und vieler weiterer unorganisierter Fans den angehängten Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung bis 10.10.2017 zukommen zu lassen. Es wird erwartet, dass die Fragen ehrlich, konkret und ausführlich beantwortet werden. Sollten Sie als Vertreter des e.V. einzelne Fragen nicht beantworten können, so möchten wir Sie bitten, diese an die KGaA oder die S&S zur Beantwortung weiter zu leiten. Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese E-Mail inkl. Anhang von Seiten der Fanclubs veröffentlicht und den Medien zugänglich gemacht wird.

Schwarz-Weiß-Grüne Grüße senden Ihnen die nachfolgenden Fanclubs:

96 Fanatics
96 Kölsch
96 Promille
96 Unsere Helden
96-Alte Liebe
AK 96-Fans gegen Rassismus
ASH United
Barsinghäuser Jungs
Black White Green – N1
Bückeburger Jungs
Bunga Bunga Crew
Burgdorf
CadiK1896
Cerveza Ultra Hannover
Dudes Hannover
Elite Suffkopp
Erster Fanclub Lehrte
ESKH
Fraktion Rote Schweiz
Fuhrberg Boyz
Garbsen
Gate Beer
Gehrdener Garde
Gestorf
Gruppe Unterrang
Hamelner Jungs
Hannoi Red Fire
Hannover Deaf Fans
Hannoversche Broz
Harz 96
HCB
Herforder Jungs
Herri Crew Leinemasch
Herritours Hannoi
HUMMERs
Infanterie Nord
Jugend Ensemble
Jungspunde Hannover
Komplott Hannovera
Lehrte
Leine Chaos
Leinecrew Hannoi
Linden Society
LKH 13
LS’04
Mitte
Multras Norve Kurd
N15 Crew
Neustadt Ultras
Nice Guys
Niedersachsenstadion N1
Passion&Pride
RBH Ultras
Red Chaos Hannover
Red Hell Hannover
Red Roots
Red Socks Hannoi
Red Supporters Hannover
Remember I34
RF Gifhorn
RFH Crew
RGU Hannover
Rote 12
Rote Bärte
Rote Chaoten
Rote Kurve
Rote Mädels
Rote Piraten Hannoi
Rote Ratten
Rote Teufel
Rote Wölfe Hannover
Roter Infarkt
Roter Solling
Rotes Horn
Rotes Linden
Schaumburg Ultras
Schwarz-Weiß-Grün Lehrte
SEK.De
Sektion Ammerfriesland
Sektion Hildesheim
Sektion Leinestadt
Sektion Neustadt
Sektion Schaumburg
The Red Pack
Treuer Norden
Ultras Hannover
Verrückte Meute
WDJ Hannover
West Hannover
Wizzard Forrest Supporters

Der Fragenkatalog der 90 Hannover 96 Fanclubs:

Markenrechte
Für uns stellt es sich wie folgt dar: Im Jahr 1998 gingen die Markenrechte für 1,38 Mio Euro (2,7 Mio DM) vom e.V. an die S&S. Zeitgleich wurde ein Rückkaufrecht zum selben Preis vereinbart. Dieses Rückkaufrecht wurde im Jahr 1999 an die KGaA übertragen. Im Jahr 2014 wurde das Rückkaufrecht von der KGaA an die S&S übertragen, womit es faktisch erloschen ist. Unsere Fragen dazu:
1. Welche Gegenleistung erhielt 1999 der e.V. für die Übertragung des Rückkaufrechts an die KGaA?
2. Wäre vom Rückkaufrecht Anfang 2014 Gebrauch gemacht, hätte die KGaA für 1,38 Mio Euro die Markenrechte erwerben können. Der Wert der KGaA wäre um 50-75 Mio Euro (Quelle: Brand finance London/siehe taz 03.08.2017) gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der e.V. noch im Besitz von 15,66% der Anteile an der KGaA. Der Wert dieser Anteile wäre zum Zeitpunkt des Verkaufs somit um 7,83 bis 11,745 Mio Euro höher gewesen, als er es ohne Anwendung des Rückkaufrechtes war.
a) Wieso wurde von dem Rückkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, zumal der e.V. die Stimmenhoheit in der KGaA zum damaligen Zeitpunkt besessen hat?
b) Selbst ohne ziehen des Rückkaufrechts hatten die Rückkaufrechte einen entsprechenden Wert für die KGaA in Form einer stillen Reserve. Wieso wurde dieser Wert bei der Ermittlung des
Preises beim Verkauf der letzten Anteile vom e.V. an die S&S nicht berücksichtigt?
3. Martin Kind hat in den letzten Jahren, zuletzt auf der JHV 2017, öffentlich mehrfach geäußert, dass der e.V. ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis besäße und davon jederzeit Gebrauch machen könne. Offensichtlich besteht dieses Rückkaufsrecht aber nicht mehr. Warum wurden dann entsprechende Äußerungen wider besseres Wissen wiederholt getätigt?

Verkauf KGaA-Anteile 2014
Mit welchem Wert ging die Profimannschaft von Hannover 96 in die Beurteilung des Wertes der KGaA zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile vom e.V. an die S&S in 2014 ein?
Grundlagenvertrag 1. Warum erhält der e.V. von der S&S nur eine Patronatserklärung, aber keine Bürgschaft für den Bau des neuen Vereinssportzentrums Stammestraße?
2. Der e.V. erhält von der S&S für 20 Jahre jährlich 75.000€. Voraussetzung ist allerdings eine andauernde und fortlaufende Rücksichtnahme des e.V. auf die Interessen der S&S. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflation von 1% sind die 75.000€ in 20 Jahren nur noch etwa 62.000€ wert.
a) Wieso wurde keine Steigerung der Spende z.B. in Abhängigkeit der Inflationsrate vereinbart.
b) Wieso endet die Spende in 20 Jahren?
c) In wie fern muss der e.V. Rücksicht auf die S&S nehmen? Was müsste der e.V. beispielsweise
tun, damit keine Spende fließen wird?
3. Der e.V. soll bis zu 3,5 Mio Euro erhalten, wenn Anteile an der KGaA verkauft werden. Vor dem Hintergrund, dass fast alle größeren Vermögenswerte wie Markenrechte, Stadiongesellschaft etc. bei der S&S liegen und alle bisherigen Investoren lediglich in die S&S investiert haben: Warum glaubt der e.V., dass ein fremder Investor Interesse an Anteilen der KGaA haben sollte?

4. Selbst wenn Anteile an der KGaA verkauft werden sollten, hätte der e.V. ein Vorkaufsrecht. Hierfür
hätte er allerdings lediglich 8 Wochen Zeit, das Geld aufzubringen, welches ein anderer Investor bietet. Dieses ist ggf. deutlich mehr, als der e.V. für die letzten 15,66% der Anteile in 2014 erhalten hat und ggf. auch deutlich mehr, als die Anteile eigentlich wert wären, da in diesem Fall die Nachfrage den Preis bestimmt, auch wenn dadurch eine Blase entsteht.
a) Wie realistisch schätzt es der e.V. – Vorstand ein, dass diese Summe in einer so kurzen Zeit aufgebracht werden kann?
b) Kann der Verein zum Beispiel bereits jetzt Geld hierfür zurücklegen oder ist dies nicht möglich, da ein gemeinnütziger Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen darf?
5. Auf welcher Grundlage ist der Grundlagenvertrag auf alle Zeit (nach derzeit geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland) unkündbar?

50+1 Antrag
Die bisherigen Gerichtsprozesse haben ergeben, dass nicht zwingend eine Abstimmung zur Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der DFL auf einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund, dass laut Vereinsvorstand dieser Antrag für den Verein große Vorteile bringen würde und die Mehrheit der Vereinsmitglieder und 96-Fans dafür seien, fragen wir uns, warum sich dann gescheut wurde, einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (71% Zustimmung am 27.04.2017) umzusetzen, somit die Demokratie bei Hannover 96 zu stärken und für Transparenz zu sorgen?

Regionale Investoren
1. Wie stellt Hannover 96 sicher, dass es auch in Zukunft ausschließlich regionale Investoren gibt?
2. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft ausländische Investoren gibt?
3. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft Investoren gibt, denen Hannover 96 nicht am Herzen liegt, sondern die den Kauf von Anteilen als “normales” Investment sehen, so wie sie auch in andere Firmen investieren?

Management GmbH
1. Kann der e.V. aktuell (also vor dem abgeschlossenen Verkauf der Anteile an Martin Kind) einen Geschäftsführer der Management GmbH gegen den Willen der KGaA einsetzen vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Management GmbH paritätisch mit Vertretern des e.V. und der KGaA besetzt ist, also auf den ersten Blick schon heute der e.V. nicht die Stimmenmehrheit in der Management GmbH besitzt?
2. Nach dem Verkauf von 51% der Anteile an Martin Kind kann dieser die Anteile an der Management GmbH nur an die S&S verkaufen, in allen weiteren Fällen benötigt er die Zustimmung des e.V.. Hierdurch soll seitens des e.V. sichergestellt werden, dass die Geschäftsführung der Profigesellschaft nicht in dubiose Investorenhände gerät. Wie aber will der e.V. sicherstellen, dass die Mehrheit der S&S wiederum einestages nicht an einen Investor verkauft wird, der nicht traditionell mit der Region Hannover bzw. Hannover 96 verbunden ist? Kann dieses zu 100% ausgeschlossen werden?